182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 492/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwerb von Zusatzfacharztqualifikationen für bisher nicht berücksichtigte Bereiche der Kindermedizin

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes lautet:

1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

2. Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um 

a)            die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;

b)            sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhal-       ten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt              wird;

c)            Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundver-     sorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch         die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei         die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;

d)            eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;

e)            sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grund-            kenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene           und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse                 Unterstützung erhalten;

f)             die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem          Gebiet der Familienplanung auszubauen.


3. Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

 

Grundprinzip freiheitlicher Gesundheitspolitik ist das Bekenntnis zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Staatsbürger. Gerade Kinder nehmen hier aber einen besonders wichtigen Stellenwert ein, da eine Investition in die Gesundheit unserer Kinder eine Investition in die Zukunft ist.

Defizite gibt es derzeit vor allem in der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge bei Kindern und Jugendlichen. Österreichs Kinder und Jugendliche, die chronisch krank oder behindert sind, sind etwa besonders stark benachteiligt. Für die Familien der betroffenen Kinder stellt eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung eine enorme Belastung dar.

Kinder und Jugendliche weisen in der Regel spezifische Krankheitsbilder auf und benötigen darauf abgestimmte Therapien. Derzeit gibt es aber in Österreich im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten in vielen Bereichen der Kindermedizin keine Möglichkeit zu einer vertieften Ausbildung.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Mai 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Bernhard Vock die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Sabine Oberhauser, Erwin Spindelberger, Ursula Haubner, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Wolfgang Spadiut sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 05 08

                                 Karl Donabauer                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau