188 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 491/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung und Ausbau des Nationalen Kindergesundheitsplans

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes lautet:

1.Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

 

2. Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um 

a)            die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;

b)            sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei     besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;

c)            Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung       zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstel                lung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und         Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;

d)            eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;

e)            sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse         über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauber       haltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der entsprechen den Schulung haben und daß sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;

f)             die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der       Familienplanung auszubauen.


3. Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Grundprinzip freiheitlicher Gesundheitspolitik ist das Bekenntnis zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung für alle Staatsbürger. Gerade Kinder nehmen hier aber einen besonders wichtigen Stellenwert ein, da eine Investition in die Gesundheit unserer Kinder eine Investition in die Zukunft ist.

Defizite gibt es derzeit vor allem in der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge bei Kindern und Jugendlichen. Österreichs Kinder und Jugendliche, die chronisch krank oder behindert sind, sind etwa besonders stark benachteiligt. Für die Familien der betroffenen Kinder stellt eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung eine enorme Belastung dar.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Mai 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Bernhard Vock die Abgeordneten Johann Hechtl, Karl Öllinger, Ridi Maria Steibl, Renate Csörgits, Ursula Haubner, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Kurt Grünewald, Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser und Dr. Erwin Rasinger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Im November 2004 wurden die Ergebnisse des Arbeitskreises „Österreichischer Gesundheitsplan für Kinder“ präsentiert. Teile dieser Empfehlungen wie z.B. Verbesserungen in der pädiatrischen Ausbildung wurden bereits umgesetzt. An der weiteren Umsetzung der Ergebnisse wird gearbeitet. Insbesondere der Bereich der Kinderrehabilitation soll besondere Aufmerksamkeit erfahren.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser und Dr. Erwin Rasinger mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 05 08

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau