Entschließung

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, das Instrument der Leistungsinformation gemäß § 81 Abs.1 ASVG zu evaluieren. Gleichzeitig wird er ersucht, den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu beauftragen, Vorschläge zu erstatten, inwieweit durch Änderungen des Leistungsinformationssystems das Kostenbewusstsein des Einzelnen im Gesundheitsbereich besser erreicht werden könnte.