195 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD 8)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 11 034 240 EUR.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.