199 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (110 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden

Gemäß Art. 51 B-VG in Verbindung mit § 12 BHG hat die Bundesregierung dem Nationalrat spätestens bis 30. April den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes samt Strategiebericht vorzulegen.

Die Ausgestaltung des Finanzrahmens, eines international bewährten Steuerungsinstruments, soll verbindlich, mehrjährig, flexibel sowie klar und einfach verständlich sein.

Der Bundesfinanzrahmen fixiert die Ausgabenseite des Bundeshaushalts; innerhalb des vorgegebenen Rahmens müssen sich die Budgeterstellung und der -vollzug bewegen, wodurch die Budgetdisziplin erhöht wird. Nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug ist eine Überschreitung des Finanzrahmens möglich.

Gleichzeitig bietet der Bundesfinanzrahmen ein erhöhtes Maß an Planungssicherheit und Flexibilität im Rahmen der Erstellung und Vollziehung des BFG. Durch die vierjährige Ausrichtung kann besser geplant werden und wird zugleich die Flexibilität erhöht.

Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert: Er dient der Planung der Ausgabenseite des Budgets. Die Gliederung erfolgt auf hochaggregierten Ebenen, sogenannten Rubriken, die Obergrenzen für einzelne Politikbereiche abstecken und für die Jahre n+1 bis n+4 verbindlich sind. Diese Rubriken werden wiederum in Untergliederungen geteilt. Die Obergrenzen der Untergliederungen sind gemäß Artikel 1 für das Jahr 2009 und gemäß Artikel 2 für das Jahr 2010 verbindlich. Für die darauf folgenden Jahre n+2 bis n+4 sind sie indikativ.

Die in den §§ 1 und 2 enthaltenen Werte für die Finanzjahre 2009 und 2010 weisen jeweils drei Nachkommastellen auf, um die vollständige Übereinstimmung mit den Werten der Entwürfe der Bundesvoranschläge 2009 und 2010, die gleichzeitig im Rahmen der Bundesfinanzgesetze 2009 und 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, zu gewährleisten.

Die der Budgetplanung zugrunde gelegten Einnahmen sowie weitere Details zu den Ausgaben sind dem begleitenden Strategiebericht zu entnehmen. Dieser hat gemäß § 12g BHG den Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes und dessen Zielsetzungen zu erläutern.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seinen Sitzungen am 6. Mai 2009, am 8. Mai 2009 und am 14. Mai 2009 in Verhandlung genommen.

Am 6. Mai 2009 wurde ein öffentliches Hearing mit den Experten o.Univ.-Prof. Dipl.-Vw. Dr. Hans-Joachim Bodenhöfer, Professor Dr. Gerhard Lehner, Mag. Bruno Rossmann, Dkfm. Dr. Ewald Walterskirchen und Dr. Ulrich Wlecke durchgeführt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Gabriele Tamandl die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Ing. Robert Lugar, Alois Gradauer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Dr. Ruperta Lichtenecker, Maximilian Linder, Bernhard Themessl, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Alexander Van der Bellen, Ernest Windholz, Mag. Roman Haider, Marianne Hagenhofer, Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Franz Kirchgatterer sowie der Bundesminister für Finanzen Dipl.-Ing. Josef Pröll.

Am 8. Mai 2009 nahm der Budgetausschuss die am 6. Mai vertagten Verhandlungen wieder auf. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Robert Lugar, Alois Gradauer, Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Christoph Matznetter, Ing. Kurt Gartlehner, Ernest Windholz, Lutz Weinzinger, Maximilian Linder und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer sowie die Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und Mag. Andreas Schieder .

Am 14. Mai nahm der Budgetausschuss die am 8. Mai vertagten Verhandlungen wieder auf.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (110 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 05 14

                               Gabriele Tamandl                                                                   Jakob Auer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann