202 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (113 der Beilagen und Zu 113 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria‑Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Volksgruppengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungs­gesetz 1962, das Gerichtsgebührengesetz, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, das Urkundenhinterlegungsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesgesetz, über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Finanzmark­tstabilitätsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Stiftungs­eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgaben­verwaltungs­organisationsgesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuer­gesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz 1994, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Postgesetz 1997, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Österreichischen Forschungs­förderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Bundesbahn‑Pensionsgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheater­organisationsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertrags­lehrergesetz 1996, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz 1996, das Beamten‑Dienstrechts­gesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948 und das Bundeslehrer‑Lehrverpflichtungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Teilnahme an  internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG), ein Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), ein Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen (Krankenkassen-Strukturfondsgesetz), ein Bundesgesetz betreffend den Verzicht auf Bundesforderungen gegenüber Gebietskrankenkassen und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2009), hat der Budgetausschuss am 14. Mai 2009 auf Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Jakob Auer, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, des Bundesbezügegesetzes und zum Bezügegesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für PolitikerInnen, deren Einkünfte durch Bundesgesetz zu regeln sind, ausgesprochen. Mit der vorliegenden Novelle soll nunmehr die im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehene jährliche Anpassung des Ausgangsbetrages bis einschließlich 2010 entfallen. Weiters wird der Termin für die jährliche Anpassung der Politikerbezüge von 1. Juli auf 1. Jänner jedes Jahres ab 2011 verlegt.

Dies bewirkt budgetwirksame Minderkosten von jedenfalls rd. 2,86 Mio. € p.a unter Zugrundelegung des ASVG Anpassungsfaktors von 3,2% (im Jahr 2009 nur die Hälfte davon, da die Anpassung erst mit 1. Juli wirksam geworden wäre). Die weiteren Einsparungen durch den Aufschub der Anpassung zum 1. Juli 2010 um ein halbes Jahr sind mangels Kenntnis der ihr zugrunde liegenden Daten nicht abschätzbar.

Zu § 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes und § 21 Abs. 6 BBezG:

Ab 2011 soll die Anpassung der Politikerbezüge nicht mehr wie bisher jeweils zum 1. Juli, sondern jeweils zum 1. Jänner und damit zeitnäher zu den Anpassungen der Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und der Pensionen erfolgen. Die Systematik der Anpassung bleibt unberührt, womit auch in Hinkunft jeweils der niedrigere Wert aus Inflationsrate oder Pensionsanpassungsfaktor maßgebend bleibt.

Zu § 11 Abs. 14 des Bezügebegrenzungsgesetzes:

Entsprechend dem angekündigten Vorhaben der Bundesregierung entfällt die Anpassung der durch Bundesgesetz zu regelnden Politikerbezüge bis einschließlich 2010. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aussetzung der Anpassung) nachhaltig, die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2011 wird daher die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage haben.

Zu § 11 Abs. 15 des Bezügebegrenzungsgesetzes:

Die ab 1. Jänner 2011 wirksame Neuregelung des § 3 soll bereits mit 1. September 2010 in Kraft treten, um die erforderlichen Vorarbeiten (Meldung der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Berechnung und Kundmachung durch den Präsidenten des Rechnungshofes) zu gewährleisten.

Zu § 49r BezG:

Entsprechend dem mit dieser Novelle normierten Entfall der Anpassung der Politikerbezüge bis einschließlich 2010 sollen sich auch die Pensionen der diesem Bundesgesetz unterliegenden Politiker für das Jahr 2010 nicht erhöhen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Gabriele Tamandl und Dr. Peter Sonnberger das Wort.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 05 14

                               Gabriele Tamandl                                                                   Jakob Auer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann