204 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Paßgesetz 1992 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (113 der Beilagen und Zu 113 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria‑Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Volksgruppengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungs­gesetz 1962, das Gerichtsgebührengesetz, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, das Urkundenhinterlegungsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesgesetz, über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Finanzmark­tstabilitätsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Stiftungs­eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgaben­verwaltungs­organisationsgesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Gebühren­gesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuer­gesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz 1994, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungs­gesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Postgesetz 1997, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Österreichische Forschungs­förderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Bundesbahn‑Pensionsgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheater­organisationsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertrags­lehrergesetz 1996, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz 1996, das Beamten‑Dienstrechts­gesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948 und das Bundeslehrer‑Lehrverpflichtungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Teilnahme an  internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG), ein Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), ein Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen (Krankenkassen-Strukturfondsgesetz), ein Bundesgesetz betreffend den Verzicht auf Bundesforderungen gegenüber Gebietskrankenkassen und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2009), hat der Budgetausschuss am 14. Mai 2009 auf Antrag der Abgeordneten Jakob Auer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Paßgesetz 1992 und zum Konsulargebührengesetz 1992 zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Aufgrund der Änderung der EU-Verordnung Nr. 2252/2004 gilt ab etwa Mitte Juni 2009 (20 Tage nach Kundmachung im Amtsblatt, die noch aussteht) der Grundsatz „eine Person – ein Pass“. Demnach sollen auch Kinder ein persönliches Reisedokument besitzen, sodass ihre Identität zuverlässig überprüft und folglich Kinderhandel oder Entführung nachhaltig begegnet werden kann. Um Dokumentensicherheit und Kinderschutz besser zu gewährleisten, sind auch Pässe von Kindern mit einem elektronischen Datenträger (Chip) auszustatten; bei Kindern unter 12 Jahren sollen allerdings keine Fingerabdrücke gespeichert werden. Miteintragungen von Kindern dürfen demnach nicht weiter vorgenommen werden. Für bestehende Miteintragungen gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren. Für diesen Zeitraum können Kinder, die etwa in den Reisepass ihrer Eltern miteingetragen sind, mit diesen reisen, wenn der Ziel- oder Durchreisestaat nicht ohnehin schon auf dem Grundsatz „eine Person – ein Pass“ besteht.

Bereits in Erwartung dieser Entscheidung wurde die Bundesministerin für Inneres mit der Entschließung des Nationalrates, 68/UEA XXIV.GP, ersucht, die notwendigen Schritte zu setzen, damit auch weiterhin die Ausstellung von vergünstigten Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren möglich ist. Der Antrag sieht daher vor, dass für gewöhnliche Reisepässe für Kinder, obwohl sie wie solche für Erwachsene ausgestattet sind, nur eine Gebühr von 30 Euro zu entrichten ist.

In Ergänzung zu dem bereits bestehenden Expresspass (§ 17 Abs. 2) soll für besonders dringliche Fälle ein Ein-Tages-Expresspass angeboten werden. Dieser wird – wie der herkömmliche Expresspass – in einem vorgezogenen Produktionsverfahren hergestellt und mit darauf spezialisierten Versanddienstleister zugestellt. Mit einem solcherart zugestellten Reisepass wird es dem Antragsteller ermöglicht, bereits am nächsten Arbeitstag seinen Reisepass zu erhalten. Dies scheint insbesondere deshalb geboten, weil bestimmte Zielstaaten Notpässe, etwa weil diese über keinen Chip verfügen, für eine visumsfreie Einreise nicht mehr akzeptieren.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Gabriele Tamandl und Dr. Peter Sonnberger das Wort.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 05 14

                               Gabriele Tamandl                                                                   Jakob Auer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann