215 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (158 der Beilagen): Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Der vorliegende Entwurf bezweckt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhöhung der Quote der Republik Österreich beim IMF um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2 113,9 Millionen SDR, welche durch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) vorgenommen werden soll. Für die Übernahme der Quote anlässlich des Beitritts Österreichs gab das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds, BGBl. Nr. 105/1949, das gemäß Art. 50 BV-G die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat und daher auf der Stufe eines Bundesgesetzes steht, die gesetzliche Ermächtigung. Dieses Übereinkommen (zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 2/2008) stellt jedoch keine gesetzliche Grundlage für eine Quotenerhöhung dar, da Art. III Abschnitt 2(d) ausdrücklich festlegt, dass die Quote eines Mitglieds erst geändert werden darf, wenn das Mitglied zugestimmt und die entsprechende Zahlung geleistet hat. Es bedarf daher für die Erhöhung der Quote Österreichs beim IMF einer eigenen gesetzlichen Grundlage.

Der IMF ist eine als Fonds organisierte Institution, in den die Mitgliedsländer entsprechend ihrer relativen weltwirtschaftlichen Stärke Subskriptionen - die so genannten Quoten - einzahlen. Die Quoten sind einerseits die wichtigste Finanzquelle des IMF und bestimmen andererseits den Zugang der Mitgliedsländer zu Krediten sowie die Höhe der Stimmrechte.

Die Bestimmung der Quoten für die einzelnen Länder erfolgt auf der Basis umfangreicher Berechnungen, deren Ergebnisse in der Regel durch den politischen Verhandlungsprozess modifiziert werden. Dadurch weichen die berechneten Quoten vieler Länder teilweise beträchtlich von ihrer tatsächlichen Quote ab. Vor allem die aufstrebenden Volkswirtschaften in Asien fordern daher seit geraumer Zeit eine ihrer erstarkten wirtschaftlichen Stellung entsprechende bessere Vertretung im IMF. Neben den aufstrebenden Volkswirtschaften sind aber auch Industrieländer wie Österreich nicht entsprechend ihrer berechneten Quote vertreten. Darüber hinaus verlangen die Entwicklungsländer Quoten- und damit verbunden Stimmrechtserhöhungen mit dem Argument, dass sie die wichtigsten Kreditnehmer des IMF sind und den größten Bevölkerungsanteil im IMF vertreten.

Eine Anpassung der Quotenanteile der einzelnen Länder kann entweder als ordentliche Quotenerhöhung oder durch eine (außerordentliche) ad hoc Quotenerhöhung erfolgen. Die ordentliche Quotenerhöhung erfolgt gemäß Art. III Abschnitt 2(a) des Übereinkommens über den IMF, nach welchem der Gouverneursrat die Quoten der Mitgliedsländer in Abständen von höchsten fünf Jahren überprüfen und -wenn angemessen - Änderungen vorschlagen soll. Durch diese Änderungen soll der Umfang des Fonds dem Wachstum der Weltwirtschaft sowie die Quoten der einzelnen Mitglieder der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.

Bei der im Jänner 2008 abgeschlossenen 13. Runde der ordentlichen Quotenüberprüfung wurde keine Erhöhung beschlossen, da die Kapitalausstattung des IMF zu diesem Zeitpunkt ausreichend erschien. Dagegen wurde bei der Frühjahrstagung 2008 des IMF nach langen Diskussionen die zweite Stufe einer bei der Jahrestagung in Singapur im September 2006 beschlossenen zweistufigen Quotenreform abgeschlossen. Diese Reform sieht u.a. auch eine ad hoc Quotenerhöhung vor, allerdings mit dem Schwerpunkt der Umverteilung der Quoten. In der ersten Stufe wurden die Quoten der am stärksten untervertretenen Länder China, Korea, Mexiko und Türkei um insgesamt 1,8 % des derzeitigen Quotenvolumens angehoben. In der bei der Frühjahrstagung 2008 abgeschlossenen zweiten Stufe der Quotenreform wurde von den Gouverneuren einer zweiten Runde von ad hoc Quotenerhöhungen für untervertretene Länder im Ausmaß von 9,55 % zugestimmt, womit das Volumen der (ad hoc) Quotenerhöhung im Rahmen der Stimmrechtsreform insgesamt ca. 11,5 % beträgt. Eines der untervertretenen Länder war Österreich, dessen Quote um 241,6 Millionen SDR auf 2113,9 Millionen SDR erhöht wurde.

Die Gouverneursratsresolution vom 28. April 2008 zur Quotenerhöhung sieht vor, dass die Quotenerhöhung für jedes einzelne Mitglied erst in Kraft tritt, sobald es dem IMF gegenüber seine Zustimmung zur Erhöhung bekannt gegeben und den Erhöhungsbetrag eingezahlt hat. Die Mitglieder wurden daher ersucht, der Quotenaufstockung zügig die formalrechtliche Zustimmung zu erteilen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Juni 2009 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Dr. Christoph Matznetter.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (158 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 06 09

                        Dr. Christoph Matznetter                                             Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann