232 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 1 St 359/07k-31) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer

 

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 8Mai 2009, GZ 1 St 359/07k-31, eingelangt am 26Mai 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 302 Abs. 1 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 16Juni 2009 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, GZ 1 St 359/07k-31, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer besteht.

Wien, 2009 06 16

                                  Johann Rädler                                                             Dr. Peter Sonnberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann