241 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 (III-23 der Beilagen)

Der Sozialminister ist nach § 13a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, idF BGBl I Nr. 60/2001, dazu verpflichtet, im Zusammenwirken mit den anderen Mitgliedern der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen einen „Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich“ zu erstellen. Die Bundesregierung hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.

Nach dem ersten Bericht aus dem Jahre 2003 erstellte das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) in Kooperation mit den anderen Bundesministerien nunmehr den zweiten Bericht, der eine umfangreiche Dokumentation über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich darstellt.

Der Bericht bietet auf rund 300 Seiten einen nach Lebens- und Sachbereichen gegliederten Überblick über die aktuellen behindertenpolitischen Entwicklungen und Tendenzen der Jahre 2003 bis 2008.

Er behandelt grundsätzliche Fragestellungen zur österreichischen Behindertenpolitik und spannt einen thematischen Bogen von Kindheit, Bildung und Arbeitswelt über Gebäude, Verkehr und Informationsgesellschaft bis hin zu Gesundheit, Betreuung und Pflege. Dabei ist zu betonen, dass der Umfang der einzelnen Kapitel nicht immer der Bedeutung der jeweiligen Lebensbereiche entspricht. Im Vordergrund des Berichtes stehen vielmehr die Zuständigkeiten des Bundes und die Aktivitäten der einzelnen Bundesministerien. Besondere Berücksichtigung findet dabei das Bundessozialamt mit seinen neun Landesstellen, welches sich durch zahlreiche Maßnahmen als Kompetenzzentrum im Behindertenbereich etablieren konnte.

Neben einer Darstellung der rechtlichen und strukturellen Grundlagen bietet der Behindertenbericht auch viele praktische Informationen und soll daher Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen und Interessenvertretungen sowie dem Fachpublikum als Nachschlagewerk dienen. Für weiter führende Informationen zu den inhaltlichen Schwerpunkten sei an dieser Stelle auf die Schriftenreihe EIN BLICK verwiesen, die über das Broschürenservice des BMSK (http://broschuerenservice.bmsk.gv.at/) zu beziehen ist.

Der Bericht wird - wie auch in der ersten Ausgabe 2003 - speziell für Menschen mit Lernbehinderungen auch in einer „Leichter Lesen“ - Version veröffentlicht werden. Nach einer Entschließung des Nationalrates vom 4. Juli 2007 (E 26-NR/XXIII. GP) wird auch ein Bericht der Behindertenanwaltschaft als eigenständiger Teil an den Behindertenbericht der Bundesregierung angeschlossen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 23. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 22. Juni 2009 eingebrachten Verlangens des Grünen Klubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Anna Höllerer die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Karl Öllinger, Josef Muchitsch und Oswald Klikovits sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 (III-23 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 06 23

                                  Anna Höllerer                                                                  Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau