244 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 568/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. März 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mehr als 80 % der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Die pflegenden Angehörigen leisten dadurch volkswirtschaftlich einen bedeutenden Beitrag, ohne den die Betreuung aller Pflegebedürftigen in Österreich nicht möglich wäre. Mit dieser Pflege zu Hause sind nicht nur psychische und physische Belastungen, sondern insbesondere auch finanzielle Einbußen für die Angehörigen verbunden.

Mit der derzeit freiwilligen Weiterversicherung wird Frauen und Männern, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, die Möglichkeit geboten zu günstigen Bedingungen in der Pensionsversicherung versichert zu bleiben. Um die häusliche Pflege aber langfristig zu sichern, ist es daher von großer Bedeutung, die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern.

Daher soll hinkünftig der Bund die gesamten Beiträge von pflegenden Angehörigen für längstens 48 Kalendermonate tragen, wenn die pflegebedürftige Person zumindest in Höhe der Stufe 3 nach § 5 des Bundespflegegeldgesetzes oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze gepflegt wird. Damit soll auch ein Anreiz für eine Verlagerung der Pflege von öffent­lichen Einrichtungen zur privaten Pflege zu Hause geschaffen werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Josef Muchitsch, die Abgeordneten Anna Höllerer, Mag. Johann Maier, Karl Öllinger, Dr. Sabine Oberhauser, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dietmar Keck sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 06 23

                                Josef Muchitsch                                                                 Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau