258 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 14/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. Oktober 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Deliktkatalog des 2005 eingeführten Vormerksystems klammert den Bereich Schnellfahren bisher unverständlicherweise aus. Schnellfahren ("unangepasste Geschwindigkeit") ist jedoch mit Abstand die häufigste Ursache von Verkehrsunfällen in Österreich und ist für mehr als ein Drittel der Verkehrsunfälle mit Todesopfern verantwortlich. Spürbar positive Entwicklungen wie in einzelnen anderen Ursachenfeldern der Verkehrsunfallbilanz fehlen beim Schnellfahren. Die Aufnahme von Schnellfahren in den Deliktkatalog ist aufgrund dieser Tatsache dringend erforderlich.

Dabei sollen im Sinne einer sachlich treffsicheren Lösung sowohl deutliche Überschreitungen der jeweils numerisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch gefährliche Verstöße gegen die Grundregel der angepassten Fahrgeschwindigkeit erfasst werden.

Telefonieren am Steuer wird als Unfallursache weithin unterschätzt. Überdies war die Strafandrohung für Handy am Steuer im EU-Vergleich lange Zeit sehr bescheiden und sichtlich unzureichend. Verschiedene Untersuchungen in den letzten Jahren haben hohe Risken durch Handy am Steuer festgestellt, beispielsweise wie bei einer Alkoholisierung mit ca. 0,8 Promille. Leider lässt die unzureichende österreichische Unfallstatistik bisher keine abschließende Quantifizierung zu, auch in Österreich wurde Handy am Steuer aber bereits in mehreren Studien als wesentliche Ursache von ablenkungsbedingten Unfällen ermittelt.

In anderen Staaten Europas wurde mit der Aufnahme von „Handy am Steuer“ und ähnlichen, breit üblich gewordenen verkehrssicherheitsgefährdenden Unsitten, die in Österreich gerne als „Kavaliersdelikte“ verharmlost werden, in die jeweiligen Punkteführerschein-Modelle gute pädagogische Erfolge erzielt. In diesem Sinn ist auch in Österreich zum Schutz insbesondere schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen die Aufnahme von Handy am Steuer in das Vormerksystem dringend erforderlich. Dies umsomehr, als auch die derzeitige, mittlerweile erhöhte Strafandrohung im Zusammenspiel mit der sehr zurückhaltenden Kontrolle des Delikts keinerlei wahrnehmbare präventive Wirkung entfaltet.“

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 24. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin im Ausschuss Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Mag. Josef Auer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Rosa Lohfeyer, Mag. Karin Hakl, Dietmar Keck, Christoph Hagen, Wilhelm Haberzettl, Mag. Christiane Brunner, Franz Eßl, Peter Stauber, Dr. Harald Walser, Bernhard Vock, Erich Tadler, DDr. Werner Königshofer, Gabriele Binder-Maier, Mario Kunasek und Dr. Ferdinand Maier sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 06 24

                                   Dietmar Keck                                                                     Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann