263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 134/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwertung/Vernichtung des Typenscheins bei Pkw-Totalhavarien

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 03. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„2003 wurde in Österreich von den Versicherungen die Restwertbörse, besser bekannt als „Wrackbörse“, installiert, in der Versicherungen Totalschäden anbieten können. Total havarierte Autos, also echte Wracks, werden in der Wrackbörse zu weit überhöhten Preisen angekauft. Laut Vertretern von Kfz-Innung und Fahrzeughandel liegt die Vermutung nahe, dass es den Käufern um den Typenschein geht. Das passende Auto wird in der Folge „dazu gestohlen“ – bzw. wird für zuvor gestohlene Fahrzeuge desselben Typs mit dem von einem passenden Wrack organisierten Typenschein die weitere Vermarktung erleichtert.

Erst im Frühjahr 2008 ereignete sich erneut ein eindeutiges Beispiel dafür: Nach einem schweren Unfall - mit Todesfolge für einen der beiden Fahrzeuginsassen – fand das verbliebene Wrack (Dach von der Feuerwehr bei der Insassenbergung völlig aufgeschnitten, Front völlig zerstört, ...) mit einem Restwert für einzelne Heckteile von maximal 500 Euro für den mehr als siebenfachen Preis von 3.600 Euro einen Käufer in der Wrackbörse! Es handelte sich dabei um einen 3er-BMW geringen Alters – ein Fahrzeug, für das erklärtermaßen ein florierender „Markt“ für gestohlene Fahrzeuge in Teilen Europas besteht.

Der Forderung, dass dieser Kreislauf und der „Typenschein-Handel“ wirksam unterbunden wird, indem bei Wracks der Typenschein entwertet oder vernichtet wird, ist die Politik trotz der ziemlich eindeutigen, beschriebenen Verdachtslage bisher nicht nachgekommen. Die Beantwortung von Parl. Anfragen der Grünen in der XXIII.GP hat dies bestätigt und keine Argumente gegen eine derartige wirksame Lösung ergeben.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 24. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin für den Ausschuss Abgeordneter Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Dietmar Keck, Mag. Karin Hakl, DDr. Werner Königshofer, Johannes Schmuckenschlager, Christoph Hagen, Ing. Hermann Schultes, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Erich Tadler, Peter Stauber, Bernhard Vock, Franz Eßl und Mario Kunasek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 06 24

                         Mag. Josef Lettenbichler                                                            Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann