Minderheitsbericht

gemäß § 42 Abs. 4 GOG

der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Wolfgang Zanger, Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht 268 der Beilagen des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines (1/URH2)

 

1. VERLANGEN

 

Am 28.10.2008 stellten die Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache Kolleginnen und Kollegen das Verlangen gemäß § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates auf Gebarungsüberprüfung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche beziehungsweise der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses

 

Das Verlangen lautete wie folgt:

 

 

VERLANGEN

gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Durchführung einer Gebarungsüberprüfung durch den ständigen Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses

 

Im April wurde seitens der AUA für das Geschäftsjahr 2008 ein Gesamtjahresverlust von 70 bis 90 Millionen Euro (bereits nach unten revidiert) prognostiziert, mittlerweile wurde die Summe von der AUA nach oben revidiert,  es handelt sich um 100 bis 125 Millionen Euro. Der Gesamtschuldenstand könnte somit bis auf eine Milliarde Euro klettern, weshalb eine Privatisierung der Fluglinie eingeleitet wurde. Momentan gleicht der Prozess der Privatisierung einem Thriller und wirft erneut schlechtes Licht auf die staatliche Beteiligungsholding ÖIAG. Bereits 2007 kritisierte der Rechnungshof (Reihe Bund 2007/12) die ÖIAG aufgrund enorm hoher Beraterkosten über 250 Millionen Euro und Vorstands- und Geschäftsführerprämien über 45 Millionen (bei nicht verlustfrei durchgeführten Privatisierungen). Es begann eine Debatte um ÖIAG- Chef Peter Michaelis, dessen Vertrag im Juli 2008 ausgelaufen wäre. Seltsamerweise wurde sein Vertrag verlängert.

 

Während Ötsch noch im Frühjahr die AUA als saniert betrachtete, hätte die ÖIAG bereits auf eine Partnersuche drängen müssen, spätestens, nachdem der Einstieg des arabischen Investors Al Jaber missglückte (als dieser den tatsächlichen Stand der „Sanierung“ erfuhr).

 

Bereits 2006 erstellte der Unternehmensberater Roland Berger ein Gutachten, in welchem eine dringende Partnersuche für die AUA empfohlen wurde. AUA-Chef Alfred Ötsch ignorierte dieses Papier, Finanzminister Molterer und Infrastrukturminister Faymann hatten davon angeblich keine Kenntnis, bis sie vom Magazin „News“ (32/8) darauf angesprochen wurden.

 

Laut Bergers Gutachten sei die Air France im Hinblick auf den Standort Wien der vorzuziehende Partner. Die Air France- KLM war mit der russischen S7 und der Lufthansa einer der Bieter. Die Air France konnte  kein verbindliches Angebot vorlegen („Das aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Umfeld macht ein Offert derzeit unmöglich“, so Airline-Sprecher Leurquin laut „SN“ vom 22.10.08), auch die S7 scheiterte laut Medien an der Finanzierung Die Betreiber des Flughafen Wiens ziehen die S7 der Lufthansa vor, da ein Sprecher des Flughafen München in einem Interview erklärte, dass, im Fall des Zuschlags der Lufthansa  zahlreiche Flüge von Wien nach München verlegt würden.

 

 Ob das Interesse des verbliebene Bieters Lufthansa zuletzt noch den Ausschreibungsbedingungen entsprach ist zu bezweifeln, entspricht die Forderung nach einem Schuldenerlass doch einer Änderung des Privatisierungsauftrags. Nach der Verlängerung des Privatisierungsauftrags meldeten auch die Air France-KLM und die S7 wieder ihr Interesse, kritisierten allerdings die ÖIAG stark. Das „Profil“ berichtet von einer „systematischen Bevorzugung der Lufthansa und Manipulation der Privatisierung“. Ein Schreiben des Generaldirektors der Air France Spinetta an die ÖIAG erklärt, weshalb ein Angebot der Air France ausblieb. Der Grund sind fehlende Unterlagen und Informationen, „von denen wir glauben, dass sie entscheidend für eine tief gehende Analyse der Übernahme von Austrian wären.“ („Profil“, S.47).  Dem saudischen Investor Al Jaber wird dieser Vorwurf bekannt vorkommen.

 

 Der „Kurier“ schreibt, dass die Lufthansa und die S7 als Kaufbedingung eine 500 Millionen Euro- Finanzspritze in Form eines „Standortsicherungspaketes“ aus österreichischen Steuermitteln fordern. Im Hinblick auf die wichtige Stellung der AUA als Arbeitgeber ist es unablässig, die Verkaufsstrategie der ÖIAG transparent nachvollziehen zu können, Missstände aufzudecken und Verantwortliche gegebenenfalls zur Rechenschaft zu ziehen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgendes

 

VERLANGEN:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wird gemäß § 32e Abs.2 GOG folgender Auftrag im Sinne des  § 99 Abs. 2 GOG erteilt:

 

„Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der  Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

 

2. SITZUNGEN

 

1. SITZUNG am 25.11.2008

 

Nach Schluss der für denselben Tag anberaumten Sitzung des Rechnungshofausschusses erfolgte die Konstituierung des Unterausschusses.

 

Dem Unterausschusses gehörten

von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs

die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Hannes Fazekas, Dr. Günther Kräuter, Mag. Christine Lapp, Rosemarie Schönpass,

von der Österreichischen Volkspartei

die Abgeordneten Franz Hörl, Erwin Hornek, Mag. Dr Beatrix Karl, Gabriel Obernosterer, Dorothea Schittenhelm,

von der Freiheitlichen Partei Österreichs

die Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Ing. Norbert Hofer, Wolfgang Zanger

vom Bündnis Zukunft Österreichs

die Abgeordneten Gerald Grosz, Mag. Ewald Stadler,

von den Grünen

die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dr. Gabriela Moser an.

 

2. SITZUNG am 16.12.2009

 

Wahlen:

In der 2. Sitzung des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Ing. Norbert Hofer zum Obmann, die Abgeordnete Mag. Christine Lapp zur Obmannstellvertreterin, der Abgeordnete Erwin Hornek zum Obmannstellvertreter, die Abgeordneten Rosemarie Schönpass, Dr. Gabriela Moser und Mag. Dr. Beatrix Karl zu Schriftführerinnen gewählt.

 

Protokoll:

Im ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wurde in der Sitzung vom 16.12.2008 einstimmig beschlossen an die Präsidiale heranzutreten, um zu prüfen, ob der Beschluss der Präsidiale vom 18. September 2003, dass „die Ausgabe von vertraulichen Protokollen einzustellen und diese ausschließlich über den Einsichtsweg für die Unterausschussmitglieder in der Parlamentsdirektion zugänglich zu machen“ wieder aufgehoben werden kann, um dem Ausschuss und seinen Mitgliedern eine effektivere Arbeit zu ermöglichen.

 

Erhebungsberichte:

Die Abgeordnete Mag. Christine Lapp stellte diesbezüglich folgenden Antrag:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen betreffend „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 2 GOG

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Finanzen werden gemäß § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerungen in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfungsverlangen bis zum 12.2.2009 ersucht.

 

Der Abgeordnete Mag. Dr. Manfred Haimbuchner stellte diesbezüglich folgenden Antrag:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 Abs 1 GOG-NR bis längstens 31. Jänner 2009 einen Erhebungsbericht über

 

1. den Zeichnungsvertrag geschlossen am 3.4.2008 zwischen der AUA und Sheik Mohamed Bin Issa Al Jaber

2. den Kooperationsvertrag geschlossen am 3.4.2008 zwischen der AUA und Sheik Mohamed Bin Issa Al Jaber

3. das im Frühjahr 2006 für die ÖIAG erstellte Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger

4. die Aufsichtsrats-Protokolle der Jahre 2007 und 2008

5. den Einrichtungszeitpunkt und Funktionsweise des internen Kontrollsystems

6. die Ausübung oder Unterlassung der Meldepflicht des Vorstandes in Zusammenhang mit dem internen Kontrollsystem

7. die Berichte des internen Kontrollsystems der AUA der Jahre 2007 und 2008

8. die Budgets der AUA für die Jahre 2007und 2008 ff

9. die Protokolle der Hauptversammlungen der AUA der Jahre 2007 und 2008

10. die Protokolle und den Schriftverkehr des Personalausschuss des AUA-Aufsichtsrates betreffend das Kandidaten-Hearing für den damaligen Siemens-Manager Alfred Ötsch

11. den Vorstandsvertrag von Mag. Alfred Ötsch

12. die Unterlagen, Schriftverkehr und die zugehörige Korrespondenzen zum Bieterverfahren

13. die von der AUA in den Jahren 2006, 2007 und 2008 geschlossenen Verträge mit Beraterfirmen sowie die daraus resultierenden Berichte

14. das von der ÖIAG in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von G. Lansky und H. Mayer bezüglich der Diskriminierung der Air France

15. die Ausschreibungsunterlagen von Merrill Lynch

16. das nachgereichte Angebot der S7

17. die zwischen der AUA und der Lufthansa geschlossenen Verträge, betreffend Kosten und  Erträge von gemeinsam durchgeführten Flügen

18. den allfälligen Informationsvorsprung den die Lufthansa durch das Star-Alliance-Abkommen gegenüber anderen Bietern hatte

19. den Kollektivvertrag mit dem fliegenden Personal

20. die Unterlagen über die Absicherungsgeschäfte

21. den Vertrag mit der OMV bezüglich Treibstoff/Kerosinbetankung

22. die Unterlagen über Absicherungsgeschäfte der Treibstoffpreise 2001-2005

23. den Vorstandsvertrag von Dr. Andreas Bierwirth

24. den Vorstandsvertrag von Vagn Sörensen

25. die verschiedenen von den Bietern erbrachten Angebote

 

vorzulegen.

 

 

 

Die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser stellte folgenden Antrag:

 

ANTRAG

 

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, zur Beschleunigung der Arbeit des Ausschusses bereits im Jänner dem Ausschuss einen Bericht über das Gutachten von Roland Berger über die strategische Entwicklung der AUA vorzulegen.

 

Teilnahme des Präsidenten des Rechnungshofes:

Der Abgeordnete Mag. Dr. Manfred Haimbuchner brachte diesbezüglich folgenden Antrag ein:

 

ANTRAG

Gem. § 32e i.V.m. 20 Abs. 4 GOG

 

des Abgeordneten Dr. Haimbuchner

betreffend Teilnahme des Präsidenten des Rechnungshofes an den Verhandlungen

 

Antrag

 

Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses möge beschließen:

 

„Der Präsident des Rechnungshofes ist bei den künftigen Verhandlungen betreffend die Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierung für die Austrian Airlines beizuziehen.“

 

Abstimmungen:

Der Antrag der Abgeordneten Mag. Lapp, Hornek, Kolleginnen und Kollegen wird mehrheitlich angenommen.

Der Antrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen wird mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag des Abgeordneten Dr. Haimbuchner wird mit 8 Pro- und 8 Kontra-Stimmen bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Moser wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Erhebungsberichte:

Das Bundesministerium für Finanzen hat dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses fristgemäß 11. Februar einen Erhebungsbericht übermittelt, welcher den Klubs vertraulich zugeleitet wurde.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses fristgemäß am 12. Februar einen Erhebungsbericht übermittelt, welcher den Klubs vertraulich zugeleitet wurde.

 

 

3. Sitzung am 18.2.2009

 

In der Sitzung befragte Auskunftspersonen:

BM Doris Bures

BM Dipl.-Ing. Josef Pröll

 

Ladung von Auskunftspersonen:

Der Abgeordnete Mag. Dr. Manfred Haimbuchner brachte diesbezüglich folgenden Antrag ein:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Grosz, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 40 Abs. 1 GOG zum Prüfverlangen betreffend „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

Um dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses die Arbeit zu erleichtern und um eine objektive Arbeit zu gewährleisten, ist die Kenntnis der Gutachten, die im Zuge der Partnersuche und Privatisierungsversuche erstellt wurden, unumgänglich.

 

Der Ständige Unterausschuss wolle beschließen:

 

Das Bundesministerium für Finanzen wird gemäß § 40 Abs. 1 GOG ersucht, die Gutachten im Zuge der Partnersuche und Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines von Dr. Gabriel Lansky, DDr. Heinz Mayer, Dr. Christian Nowotny/DDr. Thomas Eilmansberger und Roland Berger zu erheben und dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses in Form eines Erhebungsberichtes bis 3. März 2009 zuzuleiten.

 

Der Abgeordnete Mag. Dr. Manfred Haimbuchner brachte diesbezüglich weiters folgenden Antrag ein:

 


ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Grosz, Mag. Kogler, Mag. Lapp, Hornek

und Kollegen

betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für die 4. Sitzung am 05.03.2009 wird die Ladung folgender Auskunftspersonen beantragt:

 

MICHAELIS Peter, Dr. Aufsichtsrat AUA/Vorstand ÖIAG

 

ÖTSCH Alfred, Mag. ehem. Vorstand AUA

 

Abstimmungen:

Der Antrag Dr. Haimbuchner, Grosz, Mag. Kogler, Mag. Lapp, Hornek wurde einstimmig angenommen.

Bezüglich des Antrages Dr. Haimbuchner, Grosz, Mag. Kogler wurde vereinbart, eine Prioritätenliste zu erstellen – und dann zu entscheiden, wer nach den Herren Ötsch und Michaelis weiters geladen werden soll.

Der Antrag Dr. Haimbuchner, Grosz, Mag. Kogler wurde abgelehnt.

 

 

4. Sitzung am 6.3.2009

 

In der Sitzung befragte Auskunftspersonen:

Mag. Alfred Ötsch

Dr. Peter Michaelis

 

Ladung von Auskunftspersonen:

Die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Erwin Hornek brachten diesbezüglich folgenden Antrag ein:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen betreffend „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 2 GOG

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG wird die Ladung folgender Auskunftspersonen beantragt:

 

Ing. Siegfried Wolf (Vorsitzender des ÖIAG-Privatisierungsausschusses)

Dr. Peter Malanik (AUA-Vorstand)

Dr. Andreas Bierwirth (AUA-Vorstand)

Univ. Prof. Dr. Christian Nowotny (WU Wien)

Univ. Prof. Dr. Thomas Eilmansberger (UNI Salzburg)

Alfred Junghans (AUA)

 

Abstimmungen:

Der Antrag der Abgeordneten Mag. Lapp und Hornek wurde einstimmig angenommen.

Der Obmann Ing. Norbert Hofer ließ darüber abstimmen, als Auskunftsperson für die nächste Sitzung Ing. Wolf und Dr. Nowotny zu laden. Die wurde einstimmig angenommen.

 

 

5. Sitzung am 17.3.2009

 

In der Sitzung befragte Auskunftspersonen:

Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

 

Ladung von Auskunftspersonen:

Der Abgeordnete Gerald Grosz stellte diesbezüglich folgenden Antrag:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Grosz, Moser, Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß §40 Abs. 1 der Geschäftsordnung zum Prüfverlangen Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche beziehungsweise der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für die Sitzungen werden folgende Auskunftspersonen beantragt:

 

Al Jaber, Werner Faymann, ehemaliger Infrastrukturminister, Mag. Wilhelm Molterer, ehemaliger Finanzminister, Prof Dr. Heinz Mayer und DDr. Manfred Reichl.

 

Abstimmungen:

Der Antrag der Abgeordneten Grosz, Moser, Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Die Abgeordneten des BZÖ Grosz und Ing. Lugar sowie die Abgeordneten der Grünen Dr. Moser und Mag. Kogler verließen den Sitzungssaal.

 

 

 

6. Sitzung am 24.3.2009

 

In der Sitzung befragte Auskunftspersonen:

Univ.-Prof. DDr. Thomas Eilmansberger

 

Ladung von Auskunftspersonen:

Der Abgeordnete Gerald Grosz stellte diesbezüglich folgenden Antrag:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß §40 Abs. 1 der Geschäftsordnung zum Prüfverlangen Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche beziehungsweise der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für die Sitzungen werden folgende Auskunftspersonen beantragt:

 

Al Jaber, Werner Faymann, ehemaliger Infrastrukturminister, Mag. Wilhelm Molterer, ehemaliger Finanzminister, Prof Dr. Heinz Mayer und DDr. Manfred Reichl.

 

Abstimmungen:

Der Antrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen wurde abgelehnt.

 

 

7. Sitzung am 2.4.2009

 

In der Sitzung befragte Auskunftspersonen:

Ing. Siegfried Wolf

 

Ladung von Auskunftspersonen:

Die Abgeordneten Dr. Moser, Ing. Hofer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen stellten diesbezüglich folgenden Antrag:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Moser, Ing. Hofer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

Der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für die Sitzungen werden folgende Auskunftspersonen beantragt:

 

Al Jaber, Faymann Werner (ehemaliger Infrastrukturminister), Molterer Wilhelm, Mag. (ehemaliger Finanzminister), Reichel Manfred, DDr. (Aufsichtsrat AUA/Geschäftsführer Roland Berger) und Mitterbauer Peter, Dipl.-Ing. (ÖIAG-Aufsichtsratsvorsitzender)

 

Die Abgeordneten Dr. Moser, Ing. Hofer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen stellten diesbezüglich weiters folgenden Antrag:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Moser, Ing. Hofer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

Der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für die Sitzungen werden folgende Auskunftspersonen beantragt:

 

Grasser Karl-Heinz, Mag. (ehemaliger Finanzminister)

 

Abstimmungen:

Die beiden Anträge der Abgeordneten Dr. Moser, Ing. Hofer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen fanden keine Mehrheit.

 

 

8. Sitzung am 23.4.2009

 

In der Sitzung befragte Auskunftspersonen:

Alfred Junghans

Dr. Peter Malanik

Dr. Andreas Bierwirth

 

Ladung von Auskunftspersonen:

Die Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Kogler, Dr. Strutz, Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen stellten diesbezüglich folgenden Antrag:

 

ANTRAG

 

Der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Kogler, Dr. Strutz, Dr. Haimbuchner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für weitere Sitzungen werden folgende Auskunftspersonen beantragt:

 

ABRAHAM Leopold, Ing.

Arbeitnehmervertreter OMV

 

AL JABER

 

 

Burger Josef, Dr.

ehem. Vorstand AUA

 

CALLAGHAN Jim

Rechtsabteilung Ryan Air

 

FIERS Peter

MAP Executive Flight Service

 

FRITZ Gerhard

Arbeitnehmervertreter Post AG

 

GOURGEON Pierre-Jean

aktueller Air France COO, SPinetta-Nachfolger

 

KLEIBL Thomas, Mag.

ehem. Vorstand AUA

 

KOLEK Michael

Arbeitnehmervertreter Telekom Austria

 

Lansky Gabriel, Dr.

Verfahrensmängel

 

Mayer Heinz, DDr.

Verfahrensmängel

 

POMMER Georg

Vorstandsdirektor Robin Hood Aviation

 

REICHL Manfred, DDr.

Aufsichtsrat AUA/Geschäftsführer Roland Berger

 

SCHWARTZ Gerhard, Mag.

Wirtschaftsprüfer Ernst & Young

 

SIMONOVSKY Markus

Arbeitnehmervertreter OMV

 

SÖRENSEN Vagn

ehem. Vorstand AUA

 

 

Die Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Kogler, Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen stellten diesbezüglich weiters folgenden Antrag:

 

Antrag

 

Der Abgeordneten  Ing. Hofer, Mag. Kogler, Dr. Strutz

betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für die kommende Sitzung wird folgende Auskunftsperson beantragt:

 

Molterer Wilhelm, Mag. (ehem. Finanzminister)

 

 

 

Abstimmungen:

Für die Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Kogler, Dr. Strutz, Dr. Haimbuchner wurde von der Abgeordneten Dr. Moser die Abstimmung über jede einzelne Auskunftsperson verlangt. Bei dieser getrennt durchgeführten Abstimmung wurde die Ladung aller beantragen Auskunftspersonen abgelehnt.

Der Antrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Kogler, Dr. Strutz wurde abgelehnt.

Weiters wurden die Anträge der Abgeordneten Dr. Moser betreffend:

Werner Faymann als Auskunftsperson – abgelehnt

Dipl.-Ing. Peter Mitterbauer – abgelehnt

Mag. Karl-Heinz Grasser als Auskunftsperson – abgelehnt.

 

 

3. Übersicht Auskunftspersonen und Sachverständige

 

Der Unterausschuss hat die nachfolgend aufgelisteten Auskunftspersonen und Sachverständigen in sechs seiner insgesamt neun Sitzungen befragt

 

 

Sitzungstag

Sitzungs-Nr.

Auskunftspersonen/Sachverständige

18.02.2009

3

BM Doris Bures

18.02.2009

3

BM Dipl.-Ing. Josef Pröll

05.03.2009

4

Mag. Alfred Ötsch

05.03.2009

4

Dr. Peter Michaelis

17.03.2009

5

Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

24.03.2009

6

Univ.-Prof. DDr. Thomas Eilmansberger

02.04.2009

7

Ing. Siegfried Wolf

23.04.2009

8

Alfred Junghans

23.04.2009

8

Dr. Peter Malanik

23.04.2009

8

Dr. Andreas Bierwirth

 

4. ERHEBUNGSBERICHTE

 

§40 der GOG normiert:

 

„Die Ausschüsse haben das Recht, durch den Präsidenten die Mitglieder der Bundesregierung um die Einleitung von Erhebungen zu ersuchen oder Sachverständige oder andere Auskunftspersonen zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung einzuladen; …“

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses kann nicht – im Gegensatz zu den Ständigen Unterausschüssen zur Überprüfung staatspolizeilicher und nachrichtendienstlicher Maßnahmen – die Vorlage von bzw. die Einsicht in Akten verlangen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein Bundesminister den Inhalt von Akten zum Gegenstand seines Erhebungsberichts macht.

 

 

So wurde am 16.12.2008 folgender Antrag eingebracht:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 Abs 1 GOG-NR bis längstens 31. Jänner 2009 einen Erhebungsbericht über

 

1. den Zeichnungsvertrag geschlossen am 3.4.2008 zwischen der AUA und Sheik Mohamed Bin Issa Al Jaber

2. den Kooperationsvertrag geschlossen am 3.4.2008 zwischen der AUA und Sheik Mohamed Bin Issa Al Jaber

3. das im Frühjahr 2006 für die ÖIAG erstellte Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger

4. die Aufsichtsrats-Protokolle der Jahre 2007 und 2008

5. den Einrichtungszeitpunkt und Funktionsweise des internen Kontrollsystems

6. die Ausübung oder Unterlassung der Meldepflicht des Vorstandes in Zusammenhang mit dem internen Kontrollsystem

7. die Berichte des internen Kontrollsystems der AUA der Jahre 2007 und 2008

8. die Budgets der AUA für die Jahre 2007und 2008 ff

9. die Protokolle der Hauptversammlungen der AUA der Jahre 2007 und 2008

10. die Protokolle und den Schriftverkehr des Personalausschuss des AUA-Aufsichtsrates betreffend das Kandidaten-Hearing für den damaligen Siemens-Manager Alfred Ötsch

11. den Vorstandsvertrag von Mag. Alfred Ötsch

12. die Unterlagen, Schriftverkehr und die zugehörige Korrespondenzen zum Bieterverfahren

13. die von der AUA in den Jahren 2006, 2007 und 2008 geschlossenen Verträge mit Beraterfirmen sowie die daraus resultierenden Berichte

14. das von der ÖIAG in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von G. Lansky und H. Mayer bezüglich der Diskriminierung der Air France

15. die Ausschreibungsunterlagen von Merrill Lynch

16. das nachgereichte Angebot der S7

17. die zwischen der AUA und der Lufthansa geschlossenen Verträge, betreffend Kosten und  Erträge von gemeinsam durchgeführten Flügen

18. den allfälligen Informationsvorsprung den die Lufthansa durch das Star-Alliance-Abkommen gegenüber anderen Bietern hatte

19. den Kollektivvertrag mit dem fliegenden Personal

20. die Unterlagen über die Absicherungsgeschäfte

21. den Vertrag mit der OMV bezüglich Treibstoff/Kerosinbetankung

22. die Unterlagen über Absicherungsgeschäfte der Treibstoffpreise 2001-2005

23. den Vorstandsvertrag von Dr. Andreas Bierwirth

24. den Vorstandsvertrag von Vagn Sörensen

25. die verschiedenen von den Bietern erbrachten Angebote

 

vorzulegen.

 

Damit wurde versucht den Erhebungsberichten eine gewisse inhaltliche Vorgabe zu geben, um dem Ausschuss Informationen zukommen zu lassen, welche für ein sinnvolles Arbeiten – ohne Aktenübermittlung – ermöglicht.

 

Ähnliche Bestrebungen gab es auch schon in früheren Unterausschüssen.

 

So wurde im Verfahren vor dem Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses (1/URH2 (XXII. GP)) der von der damaligen Minderheitenfraktion der SPÖ eingebrachte „ausführlicher Antrag gem. § 40 Abs. 1 GOG der Abg. Dr. Kräuter und GenossInnen, wonach der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses beschließen wolle, den Bundesminister für Finanzen zu ersuchen, nachfolgende Fragestellungen schriftlich zu beantworten und dem Untersuchungsausschuss vorzulegen, durch die Regierungsfraktionen abgelehnt:

 

Ad ÖIAG-Privatisierungen:

1. Welche Unternehmen der Österreichischen Industrie-Holding AG sollen bis zum Ende dieser Legislaturperiode veräußert werden, geordnet nach Unternehmen, Veräußerungszeitpunkt, zu erwartenden Veräußerungserlös sowie der zu veräußernden Anteile?

2. Wurde durch Sie bereits ein Privatisierungsauftrag an den ÖIAG-Vorstand bzw. ÖIAG-Aufsichtsrat erteilt und wenn ja, wie lautet dieser konkret?

3. Worin liegen die Gründe, dass bisher kein einheitliches ÖIAG-Konzept gegenüber dem Rechnungshof vorgelegt werden konnte?

4. Durch welche Maßnahmen wird dafür Vorsorge geleistet, dass österreichische Konzernzentralen und damit Forschung und Entwicklung in Österreich gewährleistet bleiben?

5. Welche österreichischen Industriestandorte sind durch dieses Privatisierungsvorhaben der österreichischen Bundesregierung gefährdet?

6. Wie viele österreichische Arbeitsplätze beruhen direkt oder indirekt auf wirtschaftlichen Aktivitäten der ÖIAG-Unternehmen?

7. Wie viele dieser unter 6. angefragten Arbeitsplätze sind durch eine Privatisierung von sieben ÖIAG-Unternehmen gefährdet?

8. Wurde durch das BMF ein Unternehmenswert der Beteiligungen der ÖIAG errechnet und wenn ja, wie verteilt sich dieser Unternehmenswert auf die zu privatisierenden ÖIAG-Töchter?

9. Gehen Sie davon aus, dass in der momentanen Börsenphase die bestmöglichen Privatisierungserlöse erzielt werden können und wenn ja, auf welche Untersuchungen stützen sich Ihre Überlegungen?

10. Wurden durch das Finanzressort externe Berater (Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmer, Universitätsprofessoren, etc.) mit Werkleistungen rund um das ÖIAG-Privatisierungsvorhaben beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren konkrete Werkaufträge, wie hoch sind die Kosten dieser Auftragsvergaben,

welches Vergabeverfahren wurde angewendet und welche Ergebnisse erbrachten diese Arbeiten, jeweils geordnet nach Einzelauftrag?

11. Wurden auch durch die ÖIAG bzw. durch ÖIAG-Tochterunternehmen externe Berater mit Vorarbeiten zum Privatisierungsvorhaben beauftragt, wenn ja, wie hoch sind die Kosten dieser Auftragsvergaben, welches Vergabeverfahren wurde angewendet und welche Ergebnisse erbrachten diese Arbeiten, jeweils geordnet nach Einzelauftrag?

Ad Externe Berater allgemein:

1. Wie viele Dienstleistungsaufträge wurden seit 1.1.2002 an externe Berater (Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen, Universitätsprofessoren, etc.) durch Ihr Ressort vergeben, geordnet nach beauftragtem Unternehmen bzw. Gutachter?

2. Worin besteht der exakte Inhalt dieser Beraterverträge mit den unter 1. beauskunfteten Unternehmen bzw. Personen, jeweils geordnet nach einzelnem Werkvertrag?

3. Wie hoch sind die seit 1.1.2002 in Ihrem Ressort angelaufenen Kosten für externe Berater, geordnet nach beauftragtem Unternehmen bzw. Gutachter?

4. Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden durch Unternehmen, an denen der Bund, vertreten durch Ihr Ressort, mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapital hält oder die durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht sind, seit 1.1.2002 Aufträge erteilt und welche Kosten ziehen diese Verträge nach sich, geordnet nach auftraggebendem Unternehmen?

5. Wurden externe Berater von Unternehmen, die der Kontrolle des Nationalrates gemäß Artikel 52 Abs. 2 B-VG unterliegen, bezahlt, haben aber Dienstleistungen für die Zentralstelle erbracht und wenn ja, um welche Verträge handelte es sich und von welchen Unternehmen wurden die Kosten getragen?

6. Wie hoch sind die Gesamtkosten für externe Berater für das Budgetjahr 2002 und in welcher Höhe wurden entsprechende Kosten für das Budgetjahr 2003 veranschlagt?

Ad Bundeswohnungen:

1. Welche Beratungsunternehmen bzw. Einzelpersonen (Universitätsprofessoren, Unternehmensberater, etc.) wurden bisher durch das Finanzministerium betreffend der Privatisierung von Bundeswohnungsgesellschaften (BUWOG, WAG, Eisenbahn-Gesellschaften) beauftragt und welche Kosten entstanden durch diese Aufträge, geordnet nach Auftragnehmer, Werkauftrag und Kosten?

2. Welche Vergabeverfahren wurden für die unter Punkt 1. angefragten Auftragsvergaben angewendet, zugeordnet jeweils dem entsprechenden Auftrag?

3. Aus welchen Gründen wurden für die Privatisierung der Bundes-wohnungsgesellschaften mehrere Unternehmen mit Beratungsdienstleistungen beauftragt?

4. Wie lautet der exakte Werkauftrag mit Lehman & Brothers Bankhaus AG?

5. Woraus resultieren die Kosten von 10,3 Millionen Euro für den Beratungsvertrag mit Lehman & Brothers Bankhaus AG?

6. Ist es richtig, dass ein weiterer Beratungsauftrag mit einem Konsortium bestehend aus CA-IB und dem Consulting Unternehmen KPMG (bzw. dessen Rechtsnachfolger) abgeschlossen wurde und wenn ja, worin unterscheidet er sich von den Beratungsdienstleistungen der Lehman & Brothers Bankhaus AG für das BMF?

7. Ist es richtig, dass auch ein Immobilienvermittlungs-Unternehmen im Zuge des Privatisierungsvorhabens der Bundeswohnungsgesellschaften beauftragt wurde und wenn ja, um welches Unternehmen handelt es sich, wie hoch sind die Kosten dieses Werkvertrages und worin liegen die exakten Gründe für diesen Werkvertrag?

8. Wie viele Wohnungseinheiten der Bundeswohnungen werden als abgabefähig im Sinne eines Einzelverkaufes erachtet?

9. Ist daran gedacht, den restlichen Immobilienbestand der Bundeswohnbaugesellschaften in Tranchen oder als Gesamtheit zu veräußern und welche Lösungsansätze wurden diesbezüglich von den beauftragten Beraterunternehmen gegenüber dem BMF dargestellt?

10. Wurden durch Lehman & Brothers Bankhaus AG Empfehlungen im Hinblick auf potentielle Käufer erarbeitet und wenn ja, um welche Unternehmen bzw. Einzelpersonen handelt es sich?

11. Wurden durch die von Ihnen beauftragten Berater Daten über den erzielbaren Erlös für die Liegenschaften der BUWOG erhoben und wenn ja, von welcher Höhe des erzielbaren Erlöses wird diesbezüglich ausgegangen?

12. Wie viele Beamte bzw. Vertragsbedienstete mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Ausbildung besetzen Planposten im Bundesministerium für Finanzen?

13. Worin liegen im konkreten Fall (Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften) die Gründe, dass nicht auf das Know-How von ressortinternen Experten zurückgegriffen wird, sondern in diesem hohen Ausmaße externe Beratungsdienstleistungen herangezogen werden?

14. In welcher Form wurde durch Ihr Ressort analysiert, wie sich ein Verkauf der Bundeswohnungen auf den österreichischen Wohnungsmarkt, insbesondere auf die Mietpreisbildung im nicht geregelten Mietensegment, auswirken wird und wie lauten die Eckpunkte dieser Analyse?

Ad Auslagerung von PR-Dienstleistungen:

1 In welcher Höhe wurden durch Ihr Ressort Aufträge für Werbekampagnen, PR-Beratungen und Schaltungen von Inseraten für Werbe- bzw. Informationszwecke seit 1.1.2002 veranlasst, geordnet nach beauftragtem Unternehmen, Werkauftrag und Kostenhöhe?

 

 

Das Interesse an einer ausführlichen Erhebung durch die Bundesministerien reduzierte sich bei der nunmehrigen Regierungspartei  SPÖ wie folgt:

 

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen betreffend „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 2 GOG

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Finanzen werden gemäß § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerungen in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfungsverlangen bis zum 12.2.2009 ersucht.

 

 

5. AUSKUNFTSPERSONEN

 

Die Arbeit des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses war geprägt durch den Umstand, dass dem Kontrollrecht der Opposition nicht entsprochen wurde und die Ladung wesentlicher Auskunftspersonen bewusst von den Mehrheitsfraktionen verhindert wurde. Insbesondere wird festgehalten, dass sogar auf den zum maßgeblichen Zeitpunkt politisch-hauptverantwortlichen Bundesminister Molterer verzichtet und dadurch eine Klärung der politischen Verantwortung nicht ermöglicht wurde.

 

6. POLITISCHE VERANTWORTUNG

 

Die Regierungsfraktionen versteiften sich in Ihrer Argumentation bezüglich der politischen Verantwortung auf die Zeit nach dem 1.8.2008 und erlaubten dem Ausschuss nur die Anhörung der jetzt in Verantwortung stehenden Mitglieder der Bundesregierung Dipl.-Ing. Josef Pröll und Doris Bures.

 

Finanzminister Pröll schildert den zeitlichen Ablauf, als die Politik in die Diskussion um die Privatisierung eingestiegen ist.

Pröll:

Am 1.8.2008 gab es den Beschluss im Aufsichtsrat der ÖIAG mit der Empfehlung an die Bundesregierung bezüglich Totalprivatisierung der AUA. Damals war das Signal an die Politik klar, dass mit der Totalprivatisierung jetzt eine Entscheidung ansteht, die die Bundesregierung zu treffen hat.

12. August, also zwölf Tage später, Beschluss im Ministerrat mit der Ermächtigung an die ÖIAG, AUA, Beibehaltung einer österreichischen Kernaktionärsstruktur von 25 Prozent plus einer Aktie, zu privatisieren.

13. August 2008 Beginn der Partnersuche durch die ÖIAG.

Das war der zeitliche Ablauf, wo die Politik eingestiegen ist. (3. Sitzung/16)

 

Der Vorstandsvorsitzende der ÖIAG Dr. Peter Michaelis sah das etwas anders und wies auf Widerstände der Politik hin, obwohl diese immer wieder auf Strukturprobleme hingewiesen wurde.

 

Michaelis:

„Die erste Frage war, ab wann es ganz klar ersichtlich war, dass kein Weg an der Privatisierung vorbeiführt. Nachdem der Investor AI Jaber sich aus diesen bestehenden Verträgen versucht hat zurückzuziehen, haben wir bei der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage erkannt, dass jetzt der Zeitpunkt ist, unsere Überzeugungsarbeit bei der Regierung massiv zu verstärken, um den Privatisierungsauftrag zu bekommen.“ (4. Sitzung/38)

 

„Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, die Sensitivitäten, die wir in unseren Berechnungen haben, zeigen, wenn wir in eine Krise hineinfliegen, wenn es Dinge wie September 11, SARS oder irgend so etwas gibt, dass wir mit dieser wirtschaftlichen Struktur größere Probleme bekommen als andere Unternehmen. Da haben wir einfach, um rechtzeitig den Eigentümer darauf hinzuweisen, dies immer wieder adressiert.“ (4. Sitzung/40)

 

„Die letzten beiden Regierungsprogramme sehen zur Privatisierung nichts mehr vor,

sondern wir mussten uns sozusagen diesen Privatisierungsauftrag selber erkämpfen.“ (4. Sitzung/40)

 

„Beim Thema AUA haben wir dem Eigentümer nie gesagt, wunderbar, die einzig richtige Lösung ist Stand-alone, sondern wir haben in regelmäßigen Abständen darauf hingewiesen, dass wir empfehlen in eine strategische Partnerschaft einzutreten.“ (4. Sitzung /48)

 

7. BEWERTUNG

 

Für den Ausschuss ist festzuhalten:

 

Aufgrund der Behinderung der Tätigkeit des Ausschusses durch die Regierungsfraktionen konnte keine ausreichende Aufklärung erfolgen. Die verantwortlichen Regierungsmitglieder zum entscheidenden Zeitpunkt der Untersuchung, der damalige Finanzminister Mag. Wilhelm Molterer und der damalige Verkehrsminister Werner Faymann, wurden trotz vielfacher Anträge der Oppositionsfraktionen nicht geladen, bedingt durch die Obstruktion der Regierungsfraktionen.

 

Erst vor kurzem hatte die AUA mitgeteilt, dass allein der operative Verlust für das Jahr 2008 und Jänner 2009 bereits die Hälfte des Grundkapitals, welches 264 Millionen Euro beträgt, erreicht hat. Die Passgierzahlen erleben einen noch nie dagewesen Einbruch.

Ohne das staatliche Rettungspaket von 500 Millionen Euro, welches der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP abgesegnet hat, wäre die AUA insolvent geworden und die Lufthansa wäre zu keiner Übernahme bereit gewesen.

Bereits zuvor musste eine so genannte Rettungshilfe von 200 Millionen Euro durch die ÖIAG gewährt werden, wovon die AUA 67 Millionen Euro schon in Anspruch genommen hat.

 

Aufgrund der dramatischen Verschlechterung der Situation der AUA, innerhalb weniger Monate, drängt sich der Verdacht auf, dass diese Sondersituation bewusst herbeigeführt wurde, um einen Verkauf an die Lufthansa so rasch als möglich durchzuführen.

Hierfür zeichnen sich der ÖIAG Vorstand Dr. Peter Michaelis und der ehemalige AUA Vorstand Mag. Alfred Ötsch verantwortlich. Des weiteren muss davon ausgegangen werden, dass Mitglieder der Aufsichtsräte ebenfalls einen Teil der Verantwortung zu tragen haben. Hinzu kommt die politische Verantwortung der beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP.

 

Besonders tragisch ist diese Entwicklung, welche nun bestenfalls zu einer Lufthansa Übernahme mit 500 bis 700 Millionen Euro Kosten für den Steuerzahler und schlimmstenfalls zur Insolvenz führen wird, aufgrund eines möglichen Einspruchs der EU, wegen der vergangenen Erfolgsgeschichte der AUA, welche bei verantwortungsvollen Handeln von Politik und Management der ÖIAG und der AUA fortgesetzt hätte werden können.

Die Österreichische Luftverkehrs AG wurde 1957 gegründet, indem sich Air Austria und Austrian Airways zusammenschlossen. Die erste Düsenmaschine wurde 1963 beschafft. 1985 wurden erstmals mehr als zwei Millionen Passagiere innerhalb eines Jahres befördert. In den 1990er Jahren war Austrian Vorreiterin bei multinationalen Partnerschaften, es wurde sehr rasch in Übersee expandiert, beispielsweise nach Südafrika und China. Bis zum Jahre 2005 entwickelte sich Austrian zum Marktführer für Flüge von und nach Zentral- und Osteuropa.

Die AUA beschäftigt über 8 000 Mitarbeiter und beförderte 2007 über 10 800 000 Passagiere sowie beinahe 150 000 Tonnen Fracht und Post. Die Flotte verfügt über 96 Flugzeuge.

Es handelt sich also um ein äußerst prestigeträchtiges österreichisches Unternehmen, dessen Arbeitsplätze und Eigentum leichtfertig aufs Spiel gesetzt wurden.

 

Die aktuelle Situation stellt sich äußerst dramatisch dar. Für den Jänner 2009 musste ein Passagierrückgang von 13 Prozent bekannt gegeben werden. Der operative Verlust für das Jahr 2008 übersteigt die Hälfte des Grundkapitals, demnach ist von einem Minus von zumindest 132 Millionen Euro auszugehen.  Rund 110 Millionen Euro sollen bei Mitarbeitern, über Gehaltskürzungen, Aussetzen der Pensionskassenbeiträgen, Kurzarbeit und Ähnlichem eingespart werden. Gleichzeitig erhielt Mag. Alfred Ötsch eine Abfertigung in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Ein Einsparungspotential von 225 Millionen Euro muss im Jahr 2009 umgesetzt werden, während im Jahre 2008 lediglich 50 Millionen Euro eingespart wurden, ohne jedoch den Verwaltungsapparat anzutasten.

Die AUA entwickelt sich zu einem Milliardengrab. Der aktuelle Schuldenstand beläuft sich auf zwei Milliarden Euro, die Lufthansa geht von einer Milliarde Euro aus, welche sie für eine Sanierung der AUA aufbringen muss.

 

Vor einem Jahr stellte sich die Situation noch ganz anders geartet dar. Im Jänner 2008 erklärte Mag. Alfred Ötsch, dass er an eine Zukunft der AUA als rot-weiß-rote Airline glaubt. Zudem wurde geplant die Flotte um neue Airbus 320 Maschinen kräftig auszubauen. Insgesamt sollten acht Mittelstreckenmaschinen beschafft werden. Im Februar 2008 erklärte Ötsch gegenüber dem „Standard“: „Hut ab, es ist uns alles gelungen!“

Analysten sahen keine akuten Geldbedarf bei der AUA, im November 2007 wurde noch die Hereinnahme eines Partners ausgeschlossen. Im Februar 2008 hielt man die Partnerschaft mit Scheich Mohammed Al Jaber für nützlich unterstützend bei einer allfälligen Flottenbereinigung.

Im März 2008 konnte verkündet werden, dass die AUA 2007 erstmals seit vier Jahren wieder Gewinne machen konnte.

 

Dieser eklatante Unterschied in den Beschreibungen der Lage der AUA im Frühjahr 2008 und im Frühjahr 2009 liegt im Missmanagement von ÖIAG und AUA, also Michaelis und Ötsch begründet. Es stellt sich die Frage, ob diese Situation bewusst herbei geführt worden ist, um der Lufthansa ein fertiges und günstiges Paket servieren zu können oder ob es reine Unfähigkeit, Kurzsichtigkeit und Nichtwahrnehmung von Aufsichtspflicht gewesen ist.

In beiden Fällen zeichnet sich das Management verantwortlich eine Situation herbeigeführt zu haben, in der die AUA ohne staatliche Hilfe, also Steuergeld, nicht überleben kann, auch mit Lufthansaübernahme.

 

ES gibt klare Indizien für das Missmanagement an der Spitze der AUA. Exemplarisch dafür steht der Notverkauf der AUA an den einzigen aktuellen Interessenten Lufthansa. Ebenso ist Michaelis seiner Aufsichtspflicht als Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht nachgekommen. Seine „Verhandlungstaktik" als ÖIAG-Vorstand entbehrt jeder Vernunft und ob es zu ähnlichen Praktiken gekommen ist wie beim Mannesmann-Verkauf, gilt es seitens der Staatsanwaltschaft zu klären.

 

Betrachtet man die Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre, so kann man zu dem Schluss gelangen, dass der Vorstand möglicherweise in der Bilanz strafrechtlich relevante Änderungen vorgenommen hat. So hängt die Bewertung essentieller Bilanzposten (wie Flugzeuge und aktivierte latente Steuern aus Verlustvorträgen) wesentlich von der Beurteilung der zukünftigen Entwicklung ab. Eine Neubewertung z.B. der Buchwerte der Flugzeuge ist wahrscheinlich unumgänglich. Diese Bilanzierungspraxis bestätigte den Verdacht, dass der AUA seitens des Vorstandes Schaden zugefügt wurde. So sollen im vierten Quartal 2008 die Flugzeuge um 200 Millionen Euro abgeschrieben worden sein.

 

Das lange Tauziehen um eine Privatisierung bzw. Partnersuche führten ebenfalls zu einer Verschlechterung der Konditionen gegenüber der Lufthansa. Das so genannte Roland Berger Gutachten, welches eine „Stand alone“ Lösung bereits viel früher ausschloss, wurde der AUA und dem Vorstand durch Michaelis nicht zur Gänze kundgetan. 

 

„Die Presse“ titelte in ihre am 6. August 2008 erschienen Ausgabe, dass in Zeiten eines seit Jahren steigenden Ölpreises, nur 20% der Treibstoffkosten abzusichern, also zu 80% auf einen Rückgang des Ölpreises zu spekulieren, unentschuldbar ist. Dabei handelt es sich eindeutig um, in die Verantwortung des AUA Management fallende, Managementfehler. Verluste durch „hedgen“ von ca 20 % des jährlichen Kerosinbedarfs mit Termingeschäften in einer Periode von steigenden Ölpreisen waren grob fahrlässig. Nur 20% der Treibstoffkosten abzusichern, also zu 80% auf einen Rückgang des Ölpreises zu spekulieren, zeigt wie mit dem Unternehmen AUA umgegangen wurde.

 

Beratungsfirmen soll für Konsultingleistungen in den letzten zwei Jahren rund 12 Millionen Euro erhalten haben. Hier stellt sich die Frage: Welche Beratungsfirmen waren dies und was haben diese Unternehmen der AUA geraten und wurden diese Ergebnisse umgesetzt?

 

Bei der Einstellung der Langstrecke nach Australien (Auslastung 90%) wurde zwar fliegendes und technisches Personal freigesetzt (etwa 400 Personen), in der Verwaltung wurden keine personellen Einsparungen umgesetzt.

 

Das Verkaufsverfahren ist ebenso einer gesonderten Überprüfung seitens der Staatsanwaltschaft zu unterziehen, da nicht von der Hand zu weisen ist, dass andere Bieter schlechter informiert waren als die Lufthansa, beziehungsweise wurden Interessenten aus Österreich nicht einmal gehört, obwohl auf eine österreichische (Kern-) Lösung gesetzt wurde. Teilweise waren bezüglich einer Beteiligung eines österreichischen Unternehmens nicht einmal Gesprächsterminfestsetzungen mit Herrn Ötsch möglich.

 

Ebenso kam es zu keiner Bereinigung der Flottenpolitik der AUA, um hier Synergieeffekte lukrieren zu können.

 

Im Jahre 2007 soll die Hälfte des Jahresgewinns, das erste Jahr seit langem, wo man wieder schwarze Zahlen schrieb, für die 50-Jahres-Feier der AUA ausgegeben worden sein.

 

Ebenso setzte sich der AUA-Vorstand nicht für die Absenkung der überhöhten Gebühren des Flughafen Wiens ein, wie es andere Airlines wie die Sky Europe getan haben.

 

Die Auswirkungen des Verkaufes der AUA auf den gesamten Fremdenverkehr sind immanent. Vor allem der gesamte Fremdenverkehr in der Ostregion Österreichs wird davon

Betroffen sein, da die AUA vor allem Zubringerfunktion haben würde.

 

Entscheidend ist das zögerliche Verhalten von Ötsch und Michaelis bei der Partnersuche. Es gab mehrere Gelegenheiten rechtzeitig eine Privatisierung und Partnersuche einzuleiten, welche dem österreichischen Steuerzahler Geld gebracht hätte und dem österreichischen Wirtschaftsstandort und den Mitarbeitern die Garantie der Weiterbetreibung der AUA. Zugunsten eines günstigen Verkaufs an die Lufthansa soll dies unterlassen worden sein.

 

Ohne den Zuschuss von 500 Millionen Euro wäre die AUA insolvent erklärte Abgeordneter Wilhelm Molterer, der als ehemaliger Finanzminister tieferen Einblick in die roten zahlen des Unternehmens hatte und noch nimmer hat. Christoph Matzenetter, damaliger Staatssekretär für Finanzen, ging ebenfalls davon aus, dass ohne den gewährten 500 Millionen Euro Zuschuss es keine Fluglinie mehr gebe. 

 

Wenn das Management von AUA und ÖIAG nun die Verluste der AUA zum Hauptargument für den Verkauf erhebt, wird die eigene Leistung des Management bewertet.

 

Der Verdacht liegt nahe, dass Seitens des AUA-Management und der ÖIAG-Verantwortlichen fahrlässig, möglicherweise vorsätzlich Unternehmensschädigendes Missmanagement praktiziert wurde. Dieser Verdacht ist im Sinne der österreichischen Steuerzahler zu klären.

 

8. EMPFEHLUNGEN

 

Reform des GOG

 

Die Geschäftsordnung muss dahingehend geändert werden, dass jede Fraktion die Möglichkeit erhalten muss, EINE Auskunftsperson vorzuschlagen, die dann auch geladen werden muss. Ansonsten soll mit Mehrheit entschieden werden.

Mehrheit entschieden werden.