Minderheitsbericht

gemäß § 42 Abs. 4 GOG

der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Martina Schenk und Gerhard Huber

zum Bericht 268 der Beilagen des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines (1/URH2)

Am 28. Oktober 2008 wurde von den Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates das Verlangen, auf Gebarungsüberprüfung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche beziehungsweise der Privatisierungsversuche für die Austiran Airlines durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, gestellt.

 

1. Ziel der Gebarungsüberprüfung:

 

Ziel des Ausschusses war es, das Verhalten der AUA und der ÖIAG beim Privatisierungsversuch transparent erscheinen zu lassen, Missstände im Management der AUA herauszuarbeiten und die Rolle der politischen Verantwortlichen zu durchleuchten.

 

Dem Unterausschusses gehörten von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Hannes Fazekas, Dr. Günther Kräuter, Mag. Christine Lapp, Rosemarie Schönpass; von der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Franz Hörl, Erwin Hornek, Mag. Dr Beatrix Karl, Gabriel Obernosterer, Dorothea Schittenhelm; von der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Ing. Norbert Hofer, Wolfgang Zanger; vom Bündnis Zukunft Österreichs die Abgeordneten Gerald Grosz, Mag. Ewald Stadler; von den Grünen die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dr. Gabriela Moser an.

 

2. Problemstellung:

Der Ausschuss konnte seiner Arbeit nicht nachkommen, der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, da seitens der Regierungsfraktionen weder aussagekräftiges Material zur Einsicht zugelassen wurde (Erhebungsberichte), noch Auskunftspersonen geladen wurden, die Licht ins Dunkle bringen hätten können.

 

Erhebungsberichte:

 

In der zweiten Sitzung wurde von den Abgeordneten Ing. Hofer und Mag. Stadler ein Antrag über die Vorlage eines Erhebungsberichtes gestellt. In  25 Punkten wurde der genaue Inhalt (Berichte, Gutachten, Verträge) des Erhebungsberichts definiert, um eine effiziente Arbeitsweise zu gewährleisten.

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 Abs 1 GOG-NR bis längstens 31. Jänner 2009 einen Erhebungsbericht über

 

1. den Zeichnungsvertrag geschlossen am 3.4.2008 zwischen der AUA und Sheik Mohamed Bin Issa Al Jaber

2. den Kooperationsvertrag geschlossen am 3.4.2008 zwischen der AUA und Sheik Mohamed Bin Issa Al Jaber

3. das im Frühjahr 2006 für die ÖIAG erstellte Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger

4. die Aufsichtsrats-Protokolle der Jahre 2007 und 2008

5. den Einrichtungszeitpunkt und Funktionsweise des internen Kontrollsystems

6. die Ausübung oder Unterlassung der Meldepflicht des Vorstandes in Zusammenhang mit dem internen Kontrollsystem

7. die Berichte des internen Kontrollsystems der AUA der Jahre 2007 und 2008

8. die Budgets der AUA für die Jahre 2007und 2008 ff

9. die Protokolle der Hauptversammlungen der AUA der Jahre 2007 und 2008

10. die Protokolle und den Schriftverkehr des Personalausschuss des AUA-Aufsichtsrates betreffend das Kandidaten-Hearing für den damaligen Siemens-Manager Alfred Ötsch

11. den Vorstandsvertrag von Mag. Alfred Ötsch

12. die Unterlagen, Schriftverkehr und die zugehörige Korrespondenzen zum Bieterverfahren

13. die von der AUA in den Jahren 2006, 2007 und 2008 geschlossenen Verträge mit Beraterfirmen sowie die daraus resultierenden Berichte

14. das von der ÖIAG in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von G. Lansky und H. Mayer bezüglich der Diskriminierung der Air France

15. die Ausschreibungsunterlagen von Merrill Lynch

16. das nachgereichte Angebot der S7

17. die zwischen der AUA und der Lufthansa geschlossenen Verträge, betreffend Kosten und  Erträge von gemeinsam durchgeführten Flügen

18. den allfälligen Informationsvorsprung den die Lufthansa durch das Star-Alliance-Abkommen gegenüber anderen Bietern hatte

19. den Kollektivvertrag mit dem fliegenden Personal

20. die Unterlagen über die Absicherungsgeschäfte

21. den Vertrag mit der OMV bezüglich Treibstoff/Kerosinbetankung

22. die Unterlagen über Absicherungsgeschäfte der Treibstoffpreise 2001-2005

23. den Vorstandsvertrag von Dr. Andreas Bierwirth

24. den Vorstandsvertrag von Vagn Sörensen

25. die verschiedenen von den Bietern erbrachten Angebote

 

vorzulegen.

 

 

 

Die Regierungsfraktionen lehnten diesen Antrag ab und brachten diesbezüglich einen eigenen, sehr oberflächlich und allgemein gehaltenen Antrag ein.

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen betreffend „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 2 GOG

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesminister für Finanzen werden gemäß § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerungen in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfungsverlangen bis zum 12.2.2009 ersucht

 

Die am 11.02.2009 eingelangten Erhebungsberichte des BMVIT und BMF waren absolut unzureichend, um dem Ziel des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses näher zu kommen. Mehrfach wurden seitens der Opposition Anträge bezüglich Einsicht themenrelevanter Gutachten gestellt, welche immer abgelehnt wurden.

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Grosz, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 40 Abs. 1 GOG zum Prüfverlangen betreffend „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

Um dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses die Arbeit zu erleichtern und um eine objektive Arbeit zu gewährleisten, ist die Kenntnis der Gutachten, die im Zuge der Partnersuche und Privatisierungsversuche erstellt wurden, unumgänglich.

 

Der Ständige Unterausschuss wolle beschließen:

 

Das Bundesministerium für Finanzen wird gemäß § 40 Abs. 1 GOG ersucht, die Gutachten im Zuge der Partnersuche und Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines von Dr. Gabriel Lansky, DDr. Heinz Mayer, Dr. Christian Nowotny/DDr. Thomas Eilmansberger und Roland Berger zu erheben und dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses in Form eines Erhebungsberichtes bis 3. März 2009 zuzuleiten.

 

 

 

Auskunftspersonen:

 

Die Auswahl der Ladungen von Auskunftspersonen kann nicht als zufrieden stellend erachtet werden. Zum einen wurde dem mehrfach geäußerten gerechtfertigten Wunsch der Opposition, nach Ladung des ehemaligen Finanzministers Mag. Wilhelm Molterer, als politisch Verantwortlicher nicht entsprochen. Dies führte in der fünften Sitzung zum Auszug des BZÖ und der Grünen, was als Protest gegen die uneinsichtige Machtstellung der Regierungsparteien verstanden werden soll. In der 5., 6. und 7. Sitzung wurde folgender Antrag gestellt:

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß §40 Abs. 1 der Geschäftsordnung zum Prüfverlangen Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche beziehungsweise der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für die Sitzungen werden folgende Auskunftspersonen beantragt:

 

Al Jaber, Werner Faymann, ehemaliger Infrastrukturminister, Mag. Wilhelm Molterer, ehemaliger Finanzminister, Prof Dr. Heinz Mayer und DDr. Manfred Reichl.

 

In der 8. Sitzung stellte die Opposition erneut einen Antrag bezüglich Ladung von Auskunftspersonen, da man hoffte durch die quantitative Auswahlmöglichkeit ein Entgegenkommen der Regierungsfraktionen zu bewirken. Da die Ladung oben erwähnter Auskunftspersonen nicht erreicht werden konnte, wollte die Opposition durch die Ladung weiterer Personen zumindest mehr Ausschusstermine erreichen.

 

 

ANTRAG

 

Der Abgeordneten Ing. Hofer, Mag. Kogler, Dr. Strutz, Dr. Haimbuchner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ladung von Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG

 

zum Prüfverlangen „Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines“

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wolle beschließen:

 

Für weitere Sitzungen werden folgende Auskunftspersonen beantragt:

 

ABRAHAM Leopold, Ing.

Arbeitnehmervertreter OMV

 

AL JABER

 

 

Burger Josef, Dr.

ehem. Vorstand AUA

 

CALLAGHAN Jim

Rechtsabteilung Ryan Air

 

FIERS Peter

MAP Executive Flight Service

 

FRITZ Gerhard

Arbeitnehmervertreter Post AG

 

GOURGEON Pierre-Jean

aktueller Air France COO, SPinetta-Nachfolger

 

KLEIBL Thomas, Mag.

ehem. Vorstand AUA

 

KOLEK Michael

Arbeitnehmervertreter Telekom Austria

 

Lansky Gabriel, Dr.

Verfahrensmängel

 

Mayer Heinz, DDr.

Verfahrensmängel

 

POMMER Georg

Vorstandsdirektor Robin Hood Aviation

 

REICHL Manfred, DDr.

Aufsichtsrat AUA/Geschäftsführer Roland Berger

 

SCHWARTZ Gerhard, Mag.

Wirtschaftsprüfer Ernst & Young

 

SIMONOVSKY Markus

Arbeitnehmervertreter OMV

 

SÖRENSEN Vagn

ehem. Vorstand AUA

 

 

Dieser Antrag wurde einzeln Abgestimmt und trotzdem abgelehnt. Es konnte keine weitere Ladung von Auskunftspersonen erreicht werden.

 

 

Durch die Stimmenmehrheit der Regierungsparteien konnte die Opposition ihr Kontrollrecht in Bezug auf Akteneinsicht und Vorladung von Auskunftspersonen nicht voll ausschöpfen. Zum anderen nützten die Regierungsfraktionen ihre Stimmenmehrheit um die Ladung etlicher wichtiger Auskunftspersonen abzulehnen. Um dem Auftrag des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses nachzukommen, wäre die Ladung mehrerer Auskunftspersonen in mehreren Sitzungen notwendig gewesen.

 

Politische Verantwortung:

 

Die Klärung der Frage nach der politischen Verantwortung betreffend versteiften sich die Regierungsfraktionen auf die Zeit nach dem 01.08.2009.

 

Pröll in der 3. Sitzung am 18.02.2009:

 

„Am 1.8.2008 gab es den Beschluss im Aufsichtsrat der ÖIAG mit der Empfehlung an die Bundesregierung bezüglich Totalprivatisierung der AUA. Damals war das Signal an die Politik klar, dass mit der Totalprivatisierung jetzt eine Entscheidung ansteht, die die Bundesregierung zu treffen hat. 12. August, also zwölf Tage später, Beschluss im Ministerrat mit der Ermächtigung an die ÖIAG, AUA, Beibehaltung einer österreichischen Kernaktionärsstruktur von 25 Prozent plus einer Aktie, zu privatisieren. 13. August 2008 Beginn der Partnersuche durch die ÖIAG. Das war der zeitliche Ablauf, wo die Politik eingestiegen ist.“

 

Damit argumentierten sie, dass eine Ladung Mag. Molterers nicht notwendig sei, da in der 3. Sitzung neben Doris Bures der aktuelle Finanzminister Dipl. Ing. Josef Pröll im Ausschuss erschienen sei. Die Tatsache, dass der Finanzminister Fragen der Opposition damit beantwortete, dass er von Geschehnissen vor seiner Amtszeit keine Kenntnis hätte, damit der Ausschuss ad absurdum geführt wurde, wurde von SPÖ und ÖVP nicht eingesehen.

 

Der Vorstandsvorsitzende der ÖIAG, Dr. Peter Michaelis erzählte dem Ausschuss in der 4. Sitzung am 05.03.2009 einen anderen Sachverhalt. Er spricht davon, dass die Politik schon viel früher mit der Empfehlung einer Privatisierung konfrontiert wurde.

 

„ … wir bei der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage (nachdem Al Jaber ausgestiegen ist, Anm.) erkannt, dass jetzt der Zeitpunkt ist, unsere Überzeugungsarbeit bei der Regierung massiv zu verstärken, um den Privatisierungsauftrag zu bekommen.“ (4. Sitzung/S.38,

 

„… beim Thema AUA haben wir dem Eigentümer nie gesagt, wunderbar, die einzig richtige Lösung ist Stand-alone, sondern wir haben in regelmäßigen Abständen darauf hingewiesen, dass wir empfehlen in eine strategische Partnerschaft einzutreten.“ (S.48)

 

Eine Klärung dieser Auffassungsunterschiede wurde dem Ausschuss nicht ermöglicht, da weder ausreichende Unterlagen zu Verfügung standen um dies zu beurteilen, noch der ehemalige Finanzminister geladen wurde.

 

3. Das Unternehmen Austrian Airlines und dessen Verkauf

 

Der operative Verlust für das Jahr 2008 und Jänner 2009 hat die Hälfte des Grundkapitals – 264 Millionen Euro – erreicht. Die Passagierzahlen haben einen gewaltigen Einbruch erlebt. Ohne das von der Regierung abgesegnete Rettungspaket in Höhe von 500 Millionen Euro (aus Steuergeldern) wäre die Austrian Airlines insolvent und eine Übernahme durch die Lufthansa unwahrscheinlich geworden! Eine Mitsprache des Parlaments bezüglich des Verkaufs und dessen Modalitäten hat nie stattgefunden.

 

Im Jänner 2009 genehmigt die EU einen allerdings zurückzuzahlenden 200 Millionen Euro Kredit der Republik Österreich. Von diesen 200 Millionen Euro wurden 67 Millionen Euro von der Austrian Airlines bereits in Anspruch genommen.

 

Aus der verschlechterten Gesamtsituation des Unternehmens Austrian Airlines 2009 lässt sich der Verdacht erhärten, dass diese Misswirtschaft von den Eigentümern der Austrian Airlines (Republik Österreich vertreten durch die ÖIAG) bewusst herbeigeführt wurde! Dass die Vorstände der ÖIAG, hier vor allem Dr. Peter Michaelis, und der damalige Vorstand der Austrian Airlines, Mag. Alfred Ötsch, für dieses Desaster verantwortlich zeichnen und einen Teil der Verantwortung tragen, liegt auf der Hand.

 

Bilanz für die Lufthansa: 500 Millionen Euro staatlicher Zuschuss minus 0,366 Millionen Euro Ablöse/Kaufpreis, minus 227 Millionen Abfindung für die Restaktionäre ergibt für die Lufthansa einen Nettogewinn von 272 Millionen Euro den der Aufsichtsrat der Lufthansa am 3. Dezember 2008 als Bedingung für die Übernahme der Austrain Airlines genehmigt und beschlossen hat.

 

Die politische Verantwortung durch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP konnte in diesem „Ringelspiel“ an Angeboten und Zusagen nicht zur Gänze geklärt werden, da die damaligen Hauptprotagonisten, die Minister Faymann und Mag. Molterer, zwar von der Opposition als Auskunftspersonen gefordert, aber mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP nicht zum Ausschuss geladen wurden.

 

Die aktuellen Schulden der Austrian Airlines belaufen sich auf derzeit auf zwei Milliarden Euro, wobei die Lufthansa von einem Sanierungsaufwand in der Höhe von einer Milliarde Euro ausgeht.

 

Wobei der damaligen Vorstand der AUA, Mag. Ötsch, Anfang letzten Jahres, Februar 2008, die Situation noch anders darstellte. Nach einem Bericht des „Standard“ „sei alles gelungen“ so Ötsch. Auch hielt man es nur für „nützlich“ einen Partner in Person des Scheichs Mohammed Al Jaber für die Unterstützung bei der Flottenbereinigung zu suchen.

 

Einer Genehmigung des Verkaufs der Austrian Airlines an die Lufthansa durch die EU würde laut einem Gutachten, die dem Ausschuss nicht zur Verfügung standen, nichts im Wege stehen. Hier sei angemerkt, dass die Ausschussmitglieder  keine konkreten Fragen an die Auskunftspersonen stellen konnten. Daher konnten viele relevante Fragen an die Auskunftspersonen nicht gestellt werden.

 

 

4. Bewertung durch das BZÖ:

 

Aufgrund der gesamten, wie erwähnt nur rudimentär vorhandenen Informationen ergibt sich für das BZÖ, dass schwerwiegende strategische, finanzielle und wirtschaftliche Fehler im Zusammenhang mit dem im Eigentum der österreichischen Republik stehenden Unternehmen  „Austrian Airlines“ vorliegen.

 

Die Bundesminister der Regierungsparteien, die in den letzten Jahren vor dem Privatisierungsauftrag, der sich als letzte Chance für die Austrian Airlines herausstellte, untätig den sich anbahnenden und ständig progressiver werdenden Untergang der Austrian Airlines hinnahmen, sollten in bewährter Manier von SPÖ und ÖVP vor den kritischen Fragen der Oppositionsparteien im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses geschützt werden. Dem Kontrollrecht der Oppositionsparteien konnte daher nicht voll entsprochen werden.

 

Die im Ausschuss vertretenen Abgeordneten der Oppositionsparteien, allen voran die  des BZÖ, haben immer wieder Anträge eingebracht, um die Vorlage der erforderlichen Unterlagen und die Ladung der zur Klärung des Sachverhaltes kompetenten und verantwortlichen Politiker und anderer Auskunftspersonen zu verlangen. Diese Anträge wurden von den beiden Regierungsparteien ohne stichhaltige und nachvollziehbare  Begründung abgelehnt. Die Abgeordneten von Seiten der SPÖ und ÖVP führten durch ihr Verhalten bei den jeweiligen Abstimmungen über Anträge, die dem Ziel des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses dienen sollten, ad absurdum.

 

Die Eigentümervertreter reagierten überhaupt nicht auf die sich anbahnende Katastrophe, man konnte den Eindruck gewinnen, es fehle überhaupt jegliches Interesse an diesem so genannten „Flagschiff“ der österreichischen Wirtschaft. Das Management der Austrian Airlines wollte oder konnte den Eigentümer nicht davon überzeugen, dass eine „stand alone“ Variante über längere Zeit wirtschaftlich nicht tragbar wäre, wodurch wertvolle Zeit zur Erholung des angeschlagenen Betriebes verlorenging. Die so genannte Roland Berger Studie wurde über die Dauer von fast 2 Jahren völlig ignoriert, obwohl sie ganz klar zu dem Ergebnis kommt, dass die Austiran Airlines alleine nicht überlebensfähig ist.

 

Abschließend behält sich das BZÖ vor, gegen diejenigen, die für die Geschäftstätigkeit der AUA und deren Verfall verantwortlich sind bzw. waren strafrechtliche Verantwortung einzufordern.

 

5. Resümee:

 

1. Das Ziel des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses, nämlich die Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines zu untersuchen konnte nicht erreicht werden.

 

2. Die Ursachen für den Misserfolg des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses lagen bei der Weigerung der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP, wesentliche Unterlagen, die Aufschluss über die Geschäftstätigkeit geben könnten, beischaffen zu lassen.

 

3. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP weigerten sich jene Politiker (z.B. Mag. Wilhelm Molterer, Bundeskanzler Werner Faymann) zu laden, die als Ressortverantwortliche für das Desaster der Austrian Airlines zumindest mitverantwortlich sind, bzw. waren, weil dadurch die tatsächliche geschäftliche und finanzielle Situation nicht richtig oder überhaupt nicht überprüft werden konnte und dadurch eine Klärung nicht ermöglicht wurde.

 

4. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP verhinderten durch ihre Stimmenmehrheit im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, dass wesentliche Gutachten, die die Hintergründe des finanziellen Misserfolges der Austrian Airlines beleuchten sollten, vorgelegt wurden und somit nicht überprüft und gewertet werden konnten.

 

5. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP zeigten durch ihr permanentes Ablehnen oppositioneller Anträge und Terminforderungen, dass sie eine  eingehende Behandlung des Untersuchungsgegenstandes überhaupt nicht anstrebten.