270 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (223 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen (Dampfkesselbetriebsgesetz – DKBG) geändert wird

Mit der vorgeschlagenen Novellierung des DKBG soll eine Anpassung an das Gemeinschaftsrecht erfolgen, weil die bisher vorgesehene Regelung für die Anerkennung ausländischer Zeugnisse zur Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie nicht ausreicht. Diese Regelung soll daher durch eine Äquivalenzbestimmung ersetzt werden, welche die Berufsausübung für Betriebswärter aus dem EWR ohne Verminderung des Sicherheitsniveaus ermöglicht. Für Personen aus nicht dem EWR angehörenden Staaten wird die bisherige Bestimmung über die Anerkennung von Befähigungszeugnissen beibehalten.

Im Sinne der Vereinfachung der Verwaltung und der Schaffung eines möglichst leichten Zugangs zum Recht ist es sinnvoll, Parallelkompetenzen zu beseitigen. Durch Kompetenzflechtung sollen Verwaltungsvereinfachungen, die auch Kosteneinsparungen für Behörden und Kostenreduktion für die Rechtsunterworfenen bedeuten, erreicht werden.

Weiters werden mit der Novellierung bisher unscharfe Regelungen präzisiert, Druckfehler behoben und Angleichungen von Fachausdrücken durchgeführt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. und 26. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dr. Christoph Matznetter die Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Christiane Brunner, Dr. Martin Bartenstein, Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes und Franz Hörl sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Konrad Steindl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (223 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 06 26

                        Dr. Christoph Matznetter                                                         Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann