272 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie
über den Antrag 686/A der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 1)
Die in § 1 ÖSG enthaltene Kompetenzdeckungsklausel bietet lediglich für die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung der Bestimmungen des Ökostromgesetzes in der jeweiligen Fassung eine ausreichende kompetenzrechtliche Grundlage. Änderungen dieses Bundesgesetzes sind jedoch davon nicht gedeckt. Für die Novellierung der im Ökostromgesetz enthaltenen Bestimmungen ist daher die Schaffung einer geeigneten kompetenzrechtlichen Grundlage durch Neuerlassung der Kompetenzdeckungsklausel erforderlich, die bewirkt, dass auch die in der Novelle enthaltenen Änderungen von der Kompetenzdeckungsklausel erfasst sind.
Zu Z 2 (§ 23 Abs. 5)
Diese Änderung bezweckt die Berichtigung eines Zitates, welches durch das Inkrafttreten des KWK-Gesetzes, BGBl. I Nr. 111/2008, zur Vermeidung von Mehrdeutigkeiten der Gesetzesauslegung erforderlich geworden ist.“
Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. und 26. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Dr. Martin Bartenstein Konrad Steindl
Berichterstatter Obmann