274 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 16/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. Oktober 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Allgemeines:

Die Einführung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung ist eine ausdrückliche Verpflichtung aufgrund der Antikorruptions-Konventionen von UNO und Europarat. Die UN-Konvention sieht vor, dass die Tathandlung der „Abgeordnetenbestechung“ alle Handlungen und Unterlassungen erfasst, die bei Wahrnehmung des Mandats erfolgen. Nicht nur das Stimmverhalten im Parlament bzw. Ausschüssen soll erfasst sein, sondern auch das Verhalten dort, wo die eigentlich Meinungsbildung erfolgt, wo beispielsweise Lobbyisten das Verhalten beeinflussen. Auch Drittzuwendungen sollten laut der Konvention einbezogen werden, ebenso wie das mittelbare und unmittelbare Versprechen eines Vorteils. Sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile müssen vom Tatbestand erfasst sein.

Auch Anfüttern soll strafbar werden: ein Abgeordneter bekommt, vorerst ohne Gegenleistung, immer wieder Vorteilszuwendungen. Später verwendet sich der Abgeordnete dann auf Grund dieser Zuwendungen in eine bestimmte Richtung für den Zuwender. Das soll verhindern, dass sich jemand „die Zuneigung“ von Abgeordneten sukzessive erkauft und dadurch illegitime Loyalitäten schafft.

Der Initiativantrag schlägt nunmehr eine Regelung vor, die den internationalen Vorgaben soweit als möglich entspricht und auch den Tatbestand des „Anfütterns“ enthält.

Um nach diesem Gesetz strafbare Zuwendungen von legalen Parteispenden abgrenzen zu können, ist es sinnvoll, ein umfassendes und transparentes Parteispendengesetz zu schaffen.

Detailerläuterungen:

Zu Z 1: Die Ausübung des Mandats im „Rahmen der gesetzlichen Rechte und Pflichten“ bezieht sich auf die gesetzlich festgeschriebenen Rechte und Pflichten von Mitgliedern des Nationalrates, des Bundesrates, eines Landtages oder eines Gemeinderates, wie sie beispielsweise für Parlamentarier in der Nationalrat-Geschäftsordnung oder der Bundesverfassung festgelegt sind.

Weiters soll nach dem nunmehr vorgesehenen Abs. 2 auch strafbar sein, dass ein Abgeordneter auf Grund von Zahlungen auf das Abstimmungsverhalten anderer Abgeordneter einwirkt. Das ist wohl der wahrscheinlichste Fall. Ein Abgeordneter erhält Zuwendungen, um in seinem Klub eine bestimmte Linie durchzubringen. Dieser Fall ist deshalb wichtig, weil in der Praxis kaum ein Abgeordneter allein für sein unmittelbares Abstimmungsverhalten etwas bezahlt bekommt. In der Regel geht es ja meist um das Stimmverhalten einer ganzen Fraktion.

Das sogenannte „Anfüttern“ soll mit Abs. 3 abgedeckt werden, der dem § 304 Abs 2 StGB nachgebildet wurde.

Zu Z 2: Aufgrund des neu eingefügten § 304a musste auch der § 307 entsprechend adaptiert werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Albert Steinhauser die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dr. Martin Strutz, Mag. Karin Hakl, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Herbert Scheibner, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Peter Wittmann und Silvia Fuhrmann sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 06 30

                                Ridi Maria Steibl                                                     Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann