279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 670/A der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Dienstrechtsnovelle 2009)

Die Abgeordneten Fritz Neugebauer, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für die seit 2005 gesetzlich vorgesehene Pensionskassenvorsorge der LandeslehrerInnen gilt zwingend das Beitragsrecht (Dienstgeberbeitrag in Höhe von 0,75% des Entgelts/Bezugs) und das Leistungsrecht des Pensionskassen-Kollektivvertrages des Bundes. Dies entspricht 1:1 der Gesetzgebungskompetenz bezüglich des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts der LandeslehrerInnen, die beim Bund liegt.

Derzeit haben die Länder als Dienstgeber nur die Wahlmöglichkeit zwischen betrieblicher Pensionskasse des Landes oder überbetrieblicher Pensionskasse. Das identische Beitrags- und Leistungsrecht der Pensionskassenvorsorge legt nahe, ihnen für die LandeslehrerInnen auch den Zugang zur Bundespensionskasse zu ermöglichen und damit weiterhin den Grundsatz der Identität der Altersvorsorge zu wahren. Durch die vorliegenden Regelungen wird den Ländern diese dritte Wahlmöglichkeit neben betrieblicher oder überbetrieblicher Pensionskasse ermöglicht. In technischer Hinsicht ist die Regelung so gestaltet, dass ein Land mittels Verordnung dem Kollektivvertrag und dem Pensionskassenvertrag des Bundes beitreten kann.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Otto Pendl die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Ernest Windholz, Mag. Albert Steinhauser, Fritz Neugebauer, Werner Herbert sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 06 30

                                      Otto Pendl                                                               Mag. Wilhelm Molterer

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter