284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) er­lassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitäts­gesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundes­finanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden

und

über den Antrag 434/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Unternehmensfinanzierungsrettungspaketes

Die Regierungsvorlage (229 der Beilagen) war damit begründet, dass angesichts der Auswirkungen der gegenwärtigen internationalen Finanzkrise auf die Realwirtschaft Vorsorge zu treffen ist, dass den daraus resultierenden nachteiligen Auswirkungen auf die Liquiditätssituation einzelner österreichischer Unternehmen durch zielgerichtete staatliche Maßnahmen rasch und effektiv begegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund sieht das vorliegende Bundesgesetz unter bestimmten Voraussetzungen im Interesse der gesamthaften österreichischen Volkswirtschaft die Möglichkeit einer Haftungsübernahme durch den Bund für Kredite von Unternehmen vor, die vorübergehend in Liquiditätsprobleme geraten sind und nur aus diesem Grund einer Finanzierung bedürfen. Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz ist durch das öffentliche Interesse an der Erhaltung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes (Art. 13 Abs. 2 B-VG) und dem Erhalt wichtiger nationaler und regionaler Unternehmen begründet. Insbesondere mittelständische bis große Unternehmen, die zu den regionalen und nationalen Stützen der Beschäftigung zählen, sollen so über eine ausreichende Finanzkraft verfügen, um eine tief greifende wirtschaftliche Krise überbrücken zu können und so weiterhin als Wachstumsmotoren für die heimische Wirtschaft erhalten zu bleiben.

Als konkrete Maßnahme ist eine – zeitlich bis 31. Dezember 2010 befristete – Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen vorgesehen, durch Übernahme von Haftungen für Kredite betroffenen Unternehmen den Zugang zu Kreditmitteln zu erleichtern. Diese Kredite sind insoweit auf die von den Kreditinstituten im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Bankenpaket (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG, BGBl. I Nr. 136/2008, und Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG, BGBl. I Nr. 136/2008) geforderten Kreditwachstumsvolumina anrechenbar, als sie nicht durch eine Haftung nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf gedeckt sind.

Die Haftungsübernahme erfolgt in der Rechtsform der Garantie, wobei Antragsteller und Garantienehmer das kreditgewährende Kreditinstitut ist. Diese Garantie wird so ausgestaltet, dass sie als taugliche persönliche Sicherheit im Rahmen der Kreditrisikominimierung nach der Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006 idgF, anerkannt werden kann. Mit Zustimmung des Bundes (siehe § 7) ist eine Abtretung der Ansprüche aus der Garantie zwecks Sicherstellung der Refinanzierung zulässig.

Aufgrund der vorhandenen Ressourcen und der Erfahrungen des Bevollmächtigten des Bundes nach § 5 Abs. 1 Ausfuhrförderungsgesetz – AusfFG, BGBl. Nr. 215/1981, mit vergleichbaren Haftungsinstrumenten ist eine entsprechende Bevollmächtigung auch für Maßnahmen nach diesem Entwurf vorgesehen.

Für die Begutachtung der Ansuchen um Haftungsübernahme wird im Bundesministerium für Finanzen ein Beirat eingerichtet.

Kompetenzgrundlage:

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 4 (Bundesfinanzen), Z 5 (Kredit-, Börse- und Bankwesen), Z 6 (Justizpflege) und Z 11 (Arbeitsrecht) sowie Art. 42 Abs. 5 B-VG.

 

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 434/A(E) am 22. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem vom Nationalrat beschlossenen „Bankenrettungspaket“ wurde eine staatliche Hilfsmaßnahme in einem Gesamtumfang von 90 Milliarden Euro für Banken und Versicherungen geschnürt, was zur Stabilisierung des Finanzmarktes und zur Sicherung des österreichischen Wohlstandes notwendig war.

Im Rahmen der Vorverhandlungen des Bankenpaketes vertrat das BZÖ vehement die Ansicht, dass die Begünstigungen nur unter strengen Auflagen und Bedingungen gewährt werden dürfen und präsentierte einen Abänderungsantrag, dessen Inhalt größtenteils in die §§ 2 Abs. 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz und § 1 Abs. 4 Interbankmarktstärkungsgesetz Eingang gefunden hat. Insoweit sind die Regelung der §§ 2 Abs. 5 Nr. 1 Finanzmarktstabilitätsgesetz und 1 Abs. 4 Interbankmarktstärkungsgesetz zu nennen, wonach innanspruchnehmende Kreditinstitute insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Krediten zu versorgen haben.

Allerdings ist zwischenzeitlich belegbar, dass die Kreditvergabebereitschaft trotz der – auch von den Banken geforderten - schnellen Umsetzung  des Bankenrettungspaketes ins Stocken geraten ist. Dieser Umstand betrifft insbesondere Unternehmen, die dringend auf Kredite angewiesen sind, um notwendige Investitionen zu tätigen und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Dies ist insbesondere aus dem Blickwinkel bedenklich, da mit dem wirtschaftlichen Erfolg eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verbunden sind, die es zu erhalten gilt. Dies dürfte jedoch ohne ausreichende Finanzierungsquellen in kürzester Zeit nicht mehr möglich sein, so dass ein staatliches Handeln dringend geboten ist.

Ein erhebliches Problem liegt weiters darin, dass die Banken erhebliche Risikoaufschläge von Unternehmen - und das selbst dann, wenn diese eine gute Bonität aufweisen- verlangen. Diese liegen in der Höhe von bis zu sechs Prozent, so dass die Gesamtbelastungen bei acht bis neun Prozent angesiedelt sind.

Aufgrund der aufgezeigten Probleme fordert das BZÖ, dass ein Unternehmensfinanzierungsrettungspaket geschnürt wird, mit dem die Unternehmensfinanzierung sichergestellt wird. Entsprechend dem Bankenrettungspaket sind vom Staat Garantien für Unternehmen zu übernehmen, um so den Risikoaufschlägen der Banken die Grundlage zu entziehen und die Gesamtzinsbelastungen wieder auf ein übliches Maß zu reduzieren. Das Unternehmensfinanzierungsrettungspaket ist aus den Mitteln des bereits beschlossenen Bankenrettungspaketes zu finanzieren.“

 

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Konrad Steindl die Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Wolfgang Zanger, Bernhard Themessl, Jakob Auer, Ing. Robert Lugar, Dr. Christoph Matznetter, Marianne Hagenhofer, Alois Gradauer, Mag. Werner Kogler, Kai Jan Krainer, Lutz Weinzinger, Dr. Johannes Jarolim, DDr. Werner Königshofer sowie der Staatssekretär im Finanzministerium Dr. Reinhold Lopatka und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1:

Redaktionelle Bereinigung: Entfall von zwei Ausgabenparagrafen in den Bundesvoranschlägen 2009 und 2010, da diese jeweils nur aus einem Voranschlagsansatz bestehen.

 

Zu Z 2 bis Z 5:

Redaktionelle Berichtigungen: In den Tabellen mit den Rubrikensummen in Artikel 7 scheinen die Überschriften jeweils einmal zu viel auf; dieser Redaktionsfehler ist zu berichtigen. Bei dieser Gelegenheit wird außerdem die Umschichtung von fixen zu variablen Ausgaben auch in der Untergliederung 46 (Z 3 und Z 5) sowie in den Beträgen der Rubrik 4 (Z 2 und Z 4) mit jeweils 1000,- Euro berücksichtigt. Ungeachtet dessen bleiben die Gesamtausgaben der Untergliederung 46 sowie der Rubrik 4 unverändert.“

 

Ein vom Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Damit gilt der Entschließungsantrag 434/A(E) betreffend eines Unternehmensfinanzierungs­rettungspaketes als miterledigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 06 30

                                  Konrad Steindl                                                      Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann