286 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Art. 1 (§ 34 Abs. 9 Z 1 und 2 sowie § 124b Z 166 EStG 1988):

Durch die Änderung soll erreicht werden, dass Aufwendungen für die Betreuung von behinderten Kindern zusätzlich zum Freibetrag nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 262 Euro monatlich bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, steuerlich abzugsfähig sind.

Zu Art. 2 (§§ 14, 35 und 37 GebG 1957):

Aufgrund der Änderung der EU-Verordnung Nr. 2252/2004 müssen in Hinkunft auch Reisepässe von Kindern mit einem elektronischen Datenträger (Chip) ausgestattet sein. Darüber hinaus dürfen auch  Miteintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern nicht weiter vorgenommen werden.

Da auch Reisepässe für Kinder mit einem elektronischen Datenträger versehen werden müssen, würde die Gebühr nach derzeitiger Rechtslage - wie für einen Reisepass für Erwachsene – 69,90 Euro betragen. Damit auch weiterhin die Ausstellung von Reisepässen für Kinder unter 12 Jahren begünstigt möglich ist, soll für Kinderreisepässe der niedrigere Gebührensatz von 30 Euro geschaffen werden. Der Kinderexpresspass und der neu angebotene Ein-Tages-Expresspass für Erwachsene und Kinder sind ebenfalls mit einem elektronischen Datenträger (Chip) ausgestattet. Die dafür vorgesehenen Gebührensätze tragen den erhöhten Kosten Rechnung.

 

Personalausweise für Personen, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen einer niedrigeren Gebühr von 26,30 Euro unterliegen.

 

Weiters wird ein Redaktionsversehen beseitigt.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Johann Hechtl die Abgeordneten Lutz Weinzinger, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Erwin Kaipel, Gabriele Tamandl und Ing. Peter Westenthaler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten, teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter/in für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 06 30

                                  Johann Hechtl                                                       Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann