297 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 32. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2008) (III-63 der Beilagen)

Der vorliegende 32. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat bildet die Kontroll- und Leistungsbilanz der Volksanwaltschaft im Bundesbereich für das Jahr 2008. Im ersten Teil des Berichtes finden sich die wichtigsten Kennzahlen der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie eine Darstellung der Aktivitäten auf europäischer und internationaler Ebene. Regelmäßig stoßen die Mitglieder der Volksanwaltschaft im Rahmen ihrer Prüftätigkeit auf unklare oder diskriminierende gesetzliche Regelungen. Die daraus abgeleiteten legislativen Empfehlungen sind im zweiten Teil des Berichtes angeführt. Die Schwerpunkte der Prüftätigkeit werden im anschließenden dritten Teil des Berichtes – detailliert aufgeschlüsselt nach den Ressortzuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien – erläutert. Die Wahrung der Grundrechte im Verwaltungsgeschehen ist den Mitgliedern der Volksanwaltschaft ein besonderes Anliegen: Der abschließende vierte Teil des Berichtes zeigt diesbezügliche strukturelle Schwachpunkte beziehungsweise exemplarische Einzelfälle in der österreichischen Verwaltung auf.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 24. Juni und 1. Juli 2009 in Verhandlung genommen. An den Debatten beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hannes Fazekas die Abgeordneten Werner Herbert, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Ewald Stadler, Mag. Gertrude Aubauer, Gabriele Binder-Maier, Ewald Sacher, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Mag. Josef Auer,
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Anneliese Kitzmüller, Mag. Daniela Musiol, Ridi Maria Steibl, Johann Hechtl, Sonja Ablinger, DDr. Werner Königshofer, Bernhard Vock und Ernest Windholz sowie die Volksanwälte Dr. Peter Kostelka, Dr. Gertrude Brinek und Mag. Terezija Stoisits sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Hannes Fazekas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 32. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2008) (III-63 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2009 07 01

                                 Hannes Fazekas                                                  Mag. Dr. Manfred Haimbuchner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann