302 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 230/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend besserer Schutz der Konsumenten vor „Inlands-Roaming“

Die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Funkwellen halten sich nicht an Bundesgrenzen, das ist eine physikalische Tatsache. Aus diesem Grund erleben Handy-Besitzer, die in Grenzgebieten wohnen, mitunter eine böse Überraschung.

Es kann nämlich passieren, dass ein Burgenländer über ein ungarisches Netz telefoniert, dass sich das Handy eines Waldviertlers in ein tschechisches Netz einloggt oder ein Salzburger über das Netz eines bundesdeutschen Mobilfunkbetreibers SMS verschickt. Die Folge sind hohe Roaming-Kosten, weil man sich – rein systemtechnisch – im Ausland befindet.

Bei der Telekom-Regulierungsbehörde sind seit Jahresbeginn 22 Fälle sogenannten „Inlands- Roamings“ aktenkundig. Nur selten werden solche Fälle vor Gericht verhandelt. Einerseits weil es sich oft nur um geringe Beträge handelt, die von Mobilfunkbetreibern ungerechtfertigt verrechnet werden, zum anderen, weil der Konsument den Gang vor Gericht einfach auf Grund der nicht eindeutig geklärten Rechtslage scheut.

Jetzt gibt es erstmals ein Urteil des Bezirksgerichts Wien-Donaustadt, mit dem eine Klage des Betreibers ONE abgewiesen wurde. Dieser hatte Klage eingereicht, weil eine Wienerin die Roaming- Gebühren nicht zahlen wollte, die ihr Sohn verursacht hatte, weil er - ohne sein Wissen - über ein ungarisches Netz Inlandsgespräche abwickelte.

In der Urteilsbegründung wurde angeführt, dass ein Vertrag mit einem Handybetreiber nicht die Willenserklärung beinhaltet, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen. Das ist zwar als erster Erfolg zu werten, jedoch hat dieses Urteil keine Präjudizwirkung.

Es könnte nach Erschöpfung des Instanzenzuges bestenfalls von einer Grundsatzentscheidung oberer oder oberster Gerichte gesprochen werden. In unserem Rechtssystem, das auf kodifiziertem Recht basiert, haben Grundsatzentscheidungen über den einzelnen Fall hinaus aber keine direkt bindende Wirkung.

Ein redlicher Nutzer eines Mobiltelefons muss damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juli 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Wolfgang Zanger die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Josef Jury, Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gabriele Tamandl, Mag. Birgit Schatz sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 07 02

                              Mag. Johann Maier                                                         Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann