303 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 595/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. April 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beim mobilen Internetsurfen in Grenznähe kommt es oft vor, dass man sich als UserIn unbemerkt in das stärkere Netz des Nachbarlandes einwählt, was als Folge hohe Roamingkosten nach sich zieht.

Grundsätzlich steht es jedem/r frei, im Bereich der Einstellungen die manuelle Netzwahl zu nutzen und so eine Einwahl in Roamingnetze zu unterbinden. Dies einzustellen ist aber nicht für jede/n UserIn so einfach zu bewerkstelligen, da ein gewisses Know-how erforderlich ist.

Es gibt auch bereits Betreiber, die das Problem erkannt haben und einen Schutz wie beispielsweise ein „pop-up Fenster“ anbieten, dass den/die UserIn informiert, sobald man sich in eine ausländisches Netz einbucht. Andere Betreiber haben bei Neuanmeldungen die Roamingfunktion standardmäßig deaktiviert, nur auf Kundenwunsch hin wird die Roamingmöglichkeit eröffnet. Somit besteht beim Surfen in Grenznähe keine Gefahr vor ungewollten Kosten. Leider sind nicht alle Betreiber so kundInnenfreundlich.

Die EU-Roamingverordnung verpflichtet zwar die Anbieter, den KundInnen die Einwahl in ein Roamingnetz anzuzeigen und sie über die Kosten zu informieren. Diese Pflicht bezieht sich aber nur auf grenzüberschreitende Telefonate. Diese Einschränkung ist nicht nachvollziehbar, da die Kostenfolgen beim Datenroaming weitaus gravierender sind wie beim Telefonieren und daher noch ein wesentlich größeres Bedürfnis nach Information besteht.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juli 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Josef Jury, Mag. Johann Maier, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gabriele Tamandl, Wolfgang Zanger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 07 02

                               Gabriele Tamandl                                                           Sigisbert Dolinschek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann