305 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 507/A(E) der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Strom- und Gasrechnung

Die Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Konsumentenschützer, die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie die E-Control erhielten in den vergangenen Jahren zahlreiche Beschwerden über die Tarifgestaltung bei Strom- und Gasrechnungen. Konsumenten haben dabei insbesondere ihre Kritik an unlesbaren, verwirrenden, schwer verständlichen und kaum miteinander vergleichbaren Abrechnungen sehr deutlich ausgesprochen. Aus diesem Grund haben sich auch SPÖ und ÖVP im gemeinsamen Regierungsübereinkommen auf entsprechende Änderungen geeinigt, um dieser Kritik auch Rechnung zu tragen: „Energierechnungen für Haushalte müssen zukünftig transparent und vergleichbar sein“.

Im Herbst 2008 wurden Strom- und Gaskunden von bis zu 20%igen Preiserhöhungen überrascht. Trotz der zwischenzeitig wieder deutlich gesunkenen Einstandspreise wurde nur ein kleiner Teil der ursprünglichen Preiserhöhungen zurückgenommen. Obwohl die Kunden durch einen Wechsel des Gas- und Stromlieferanten bis zu 200 Euro einsparen konnten, wurde festgestellt, dass wenige Kunden ihren Strom- oder Gaslieferanten gewechselt haben. Grund dafür ist der nach wie vor mangelhaft entwickelte Wettbewerb auf diesen Märkten. Deshalb bedarf es in Österreich einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine Erhöhung der Markttransparenz im Bereich des Anbieterwechsels.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung die Stromrechnung eines EVU als zu wenig transparent beurteilt und damit auch die Kritik von Konsumenten und der Aufsichtsbehörde bestätigt. Der Hintergrund des VwGH-Erkenntnisses war eine Beschwerde der Steweag gegen einen Bescheid der E-Control. Der Regulator sah einen Missstand, da das Unternehmen den Energiepreis nur als Durchschnittswert angegeben hatte, nicht aber, in welchen Zeiträumen welche Preise verrechnet worden sind. Nach dem VwGH entspricht dies nicht der notwendigen Transparenz und dem umfassenden Informationsanspruch des Konsumenten. Ohne genauere Angaben ist nämlich ein Preisvergleich für den Konsumenten nicht möglich, um beispielsweise den günstigsten Strom- oder Gasanbieter herauszufinden.

Durch die Debatte um die Gaskrise und die damit verbundene Diskussion über die Reaktivierung von Atomkraftwerken, fordern immer mehr Konsumenten eine leicht verständliche Übersicht bei der Energierechnung in Form einer Stromkennzeichnung. Eine erhöhte Transparenz und Stromkennzeichnung bei Energiepreisen kann überdies nach dem Vorbild des von der E-Control zur Verfügung gestellten Tarifkalkulators erreicht werden. Insbesondere sollen Strom- und Gaskunden die Möglichkeit erhalten, den Wechsel des Strom- und Gasanbieters über das Internet per Mausklick durchzuführen, wie dies in vielen anderen Bereichen heute bereits üblich ist.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juli 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Mag. Birgit Schatz, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 07 02

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                     Sigisbert Dolinschek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann