306 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 389/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit transparenter, nachvollziehbarer und vergleichbarer Stromrechnungen und Tarifgestaltungen

Die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die gegenwärtige Gesetzeslage im Energierecht ist offensichtlich nicht ausreichend, um die aus Sicht der Verbraucher und Konsumenten erforderliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der heimischen Energieversorgungsunternehmen sowie die von diesen ausgestellten Strom- und Gasrechnungen zu gewährleisten. Die diesbezügliche Kritik ist mannigfaltig und kommt nicht nur von betroffenen Kunden sondern beklagte zuletzt am 19.12.2008 unter anderem die Bundeswettbewerbsbehörde die von den EVUs versandten intransparenten und großteils sogar rechtswidrigen Abrechnungen.

„Die Abrechnungen würden vielfach so verwirrend und unverständlich gehalten, dass ein einfacher Vergleich mit billigeren Anbietern und damit ein Wechsel unmöglich werde,“ so die Bundeswettbewerbsbehörde in einer entsprechenden Mitteilung.

Auf der Strecke dabei bleiben die Konsumentinnen und Konsumenten, denen es nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, die jeweiligen Tarifmodelle und Stromrechnungen entsprechend zu verstehen und zu interpretieren, um den für sie günstigsten Anbieter für Strom und Gas herauszufinden. Gerade auch im Sinne der Stärkung des Wettbewerbs im liberalisierten Strom- und Gasmarkt wäre die Verbesserung und Erleichterung der Möglichkeit eines raschen Reagierens auf Preisentwicklungen durch das Wechseln des Anbieters ein Gebot der Stunde.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juli 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Martina Schenk die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Mag. Birgit Schatz, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

Im Zuge der Debatte hat der Abgeordnete Sigisbert Dolinschek einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages des Abgeordneten Sigisbert Dolinschek keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 07 02

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                     Sigisbert Dolinschek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann