311 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 417/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von € 120 Mio.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Nationalrat hat am 7. November 2007 in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung ersucht, im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen und Leistungsvereinbarungen Maßnahmen zu setzen, um den effizienten Mitteleinsatz an den Universitäten zu verbessern und im Sinne der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Studierenden bedarfsgerecht mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Ziel sollte es sein, durch öffentliche und private Investitionen die Budgets für den tertiären Bildungssektor bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP zu erhöhen. Des Weiteren wird der Nationalrat noch in dieser GP die weitgehende Aufhebung der Zugangsbeschränkung zu den österreichischen Universitäten beschließen.

Vorziehprofessuren dienen in der Regel zur Förderung der Schwerpunktbildung und Profilentwicklung der Universitäten. Diese Professuren werden im Normalfall für drei Jahre zusätzlich zum jeweiligen Universitätsbudget aus den Mitteln des Rates für Forschung und Technologieentwicklung gezahlt. Für die Folgefinanzierung sind die Universitäten verantwortlich. Die Vorziehprofessuren sind jedenfalls für einen längeren Zeitraum zu besetzen.

Der Grazer Medizin-Rektor z.B. sieht in Vorziehprofessuren ein sehr gut geeignetes Instrument, das die Aufbauarbeit der Grazer Medizinischen Universität und die damit verbundene Schwerpunktsetzung unterstützt. Der Medizinischen Universität Graz wurden in diesem Jahr drei Vorziehprofessuren bewilligt (Klinische und experimentelle chirurgische Neurotraumatologie, Neuropharmakologie und Biostatistik).

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das SPÖ und ÖVP beschlossen haben, enthält im Kapitel Wissenschaft und Forschung eine Rücknahme bzw. Relativierung der am Ende der letzten GP beschlossenen Maßnahmen im Universitätsbereich. Verschärft wird die Situation im Universitätsbereich auch deshalb, weil die im Regierungsprogramm in Aussicht genommenen Maßnahmen unter Budgetvorbehalt stehen.“

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Februar 2009 in Verhandlung genommen.

 

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Ausschussobmann Mag. Dr. Martin Graf.

 

Auf Vorschlag des Ausschussobmanns Mag. Dr. Martin Graf beschloss der Wissenschaftsausschuss einstimmig, die Verhandlung über den Entschließungsantrag zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 16. April 2009 hat der Wissenschaftsausschuss die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Mag. Dr. Beatrix Karl, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Karin Hakl, Mag. Rainer Widmann, Mag. Dr. Martin Graf, Ing. Robert Lugar sowie Dipl.-Ing. Gerhard Deimek.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl beschloss der Wissenschaftsausschuss mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Entschließungsantrag neuerlich zu vertagen.

 

In seiner Sitzung am 6. Juli 2009 hat der Wissenschaftsausschuss die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Rainer Widmann, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 07 06

                      Mag. Heribert Donnerbauer                                                  Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann