315 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (GZ 095 Hv 20/09w) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 18. Juni 2009, GZ 095 Hv 20/09w, eingelangt am 30. Juni 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 111 Abs. 1 und 2 sowie 152 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 8. Juli 2009 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen den vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger nicht zuzustimmen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ 095 Hv 20/09w, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen den vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger nicht zugestimmt.
Wien, 2009 07 08
Johann Rädler Dr. Peter Sonnberger
Berichterstatter Obmann