343 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Volksbegehren
„Stopp dem Postraub“
1.
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
Volksbegehren: „Stopp dem Postraub“
Wir fordern:
Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung; Novellierung des Postgesetzes und Erhebung in den Verfassungsrang; Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz, welche durch die Post AG zu führen sind; Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicher stellen.
Begründung:
Durch die gänzliche Liberalisierung des Briefmarktes 2011 (Europäische Postrichtlinie III), in den meisten Staaten Europas, so auch in Österreich, ist es notwendig den Postmarkt neu zu regeln. Den Initiatoren des Volksbegehrens geht es darum, auch in einem liberalisierten Postmarkt einen fairen Wettbewerb und damit die Qualität der Postdienstleistungen auch in ländlichen Regionen und die Arbeitsplätze der Postbediensteten zu erhalten.
Mit dem Postmarkt wird erstmals ein Markt liberalisiert der nicht wächst. Es ist auch nicht anzunehmen, dass aufgrund der Liberalisierung mehr Briefe versandt werden. Dies bedeutet, dass es nur eine Umverteilung des Marktes gibt. Und hier ist für die gesamte Bevölkerung sicher zu stellen, dass die gleiche Qualität zu den gleichen Bedingungen österreichweit an Postdienstleistungen zur Verfügung steht.
Dies kann nur mit einem fairen Postmarktgesetz, welches den Marktzugang regelt, sichergestellt werden. Da dieses Thema alle Österreicher gleichermaßen betrifft, erscheint uns die Beschlussfassung des Postmarktgesetzes als Verfassungsgesetz mehr als gerechtfertigt. Eine Verordnung (Universaldienstverordnung) erscheint uns als viel zu schwache Regelung.
Eine klare Regelung über den Zugang zum Postmarkt muss durch einen Regulator genau überprüft werden. Ein Lizenzverfahren mit genauer Qualitätskontrolle ist gefordert. Finnland und Belgien haben hier bereits Vorschläge unterbreitet.
Als Postdienstleistungen sehen wir die Abholung, Annahme, Sortierung, Weiterleitung und die Abgabe von Sendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm sowie die Sonderbehandlung Einschreiben und Wertversand. Da auch die Annahme für die Kunden die gleiche hohe Qualität haben muss, sind die Standorte (Postfilialen), welche die Österreichische Post AG mit eigenem Personal zu betreiben hat, mit 1300 zu fixieren. Diese 1300 Postfilialen sind an Werktagen täglich von Montag bis Freitag zu öffnen. Aufgrund spezifischer örtlicher Erfordernisse und der daraus resultierenden Bedürfnisse der Kunden sind die Öffnungszeiten auf Samstage, Sonn- und Feiertage oder auf Abendöffnungszeiten auszuweiten. Die wöchentliche Öffnungszeit darf, bezogen auf eine Fünftagewoche, 35 Stunden nicht unterschreiten. Auch andere Postunternehmen (Italien, Frankreich) haben ein vergleichsweise großes Netz welches mit eigenem Personal betriebswirtschaftlich hervorragend geführt wird. Postpartner sind keine gleichwertige Alternative. 1000 Postämter wurden bereits geschlossen. Eine weitere Reduzierung der Standorte bedeutet eine Vernichtung von Staatsvermögen und schadet dem gesamten Unternehmen. Die Österreichische Post AG weist sehr hohe Gewinne aus (auch im Filialnetz), daher ist diese Negativstrategie nicht nachvollziehbar.
Weiters fordern wir, die Produkte des Filialnetzes zukünftig auch wieder über die Zustellschiene anzubieten. Die Österreichische Post AG verfügt über sehr gut ausgebildete Zusteller, welche nicht in den Verkaufsprozess miteingebunden werden. Auch diese Serviceleistung muss der Bevölkerung in Zukunft zur Verfügung stehen.
Daraus ergibt sich auch, dass die Zustelldienste nicht ausgelagert werden dürfen, sondern ebenfalls mit eigenem Personal zu verrichten sind. Eine neu zu verhandelnde Dienstordnung für neue Postbedienstete wäre wünschenswert.
Dieses Postgesetz muss sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in Postdienste durch die Aufrechterhaltung der Qualität auch weiterhin gegeben ist. Durch Scheinselbstständige, atypisch Beschäftigte usw. darf ein seit Jahrzehnten gewachsenes, gesundes System nicht gefährdet werden.
Daher fordern wir ein Postmarktgesetz im Verfassungsrang, welches den Postmarkt auch die nächsten Jahrzehnte fair regelt, den Zugang der Bevölkerung zu gleichen Bedingungen sicher stellt und damit auch möglichst viele hochwertige Arbeitsplätze in dieser Sparte sichert.
Das bedeutet unter anderem, dass Briefsendungen von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, täglich zuzustellen sind. Dabei sind mindestens 95 Prozent der Briefsendungen am nächsten Werktag nach Auslieferung österreichweit zuzustellen. Jeder Anbieter von Postdienstleistungen muss die Abholung, Annahme, Sortierung, Weiterleitung und die Abgabe von Sendungen im gesamten Bundesgebiet Österreich zu gleichen Preisen anbieten und sicherstellen.
2.
Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:
|
Vor- und Familienname |
Beruf |
Adresse |
||||
|
Bevollmächtigte(r) |
|
Manfred Wiedner |
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Postbeamter |
|
Grazerstrasse 180 8225 Pöllau |
|
1. Stellvertreter(in) |
|
Andreas Schieder |
|
Angestellter |
|
Dienersdorf 212/1 8224 Kaindorf |
|
2. Stellvertreter(in) |
|
Johann Brandstetter |
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Postbeamter |
|
Weidengasse 4 3300 Amstetten |
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3. Stellvertreter(in) |
|
Josef Wille |
|
Postbeamter |
|
Fassergasse 7 6424 Silz |
|
4. Stellvertreter(in) |
|
Kurt Friedl |
|
Postbeamter |
|
Steingrundstr. 11 5322 Hof |
3.
Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 166 vom Freitag, 28. August 2009 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen:
Bundeswahlbehörde
Zahl: BMI-WA1120/0147-III/6/2009
Volksbegehren „Stopp dem Postraub“
Gemäß § 16 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 28/2007, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 27. August 2009 aufgrund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Stopp dem Postraub“ ermittelt:
|
Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen) |
Stimm-beteiligung in % |
|
||||
|
|
Burgenland |
229.761 |
|
10.410 |
|
4,53 |
|
|
|
|
Kärnten |
443.152 |
|
8.724 |
|
1,97 |
|
|
|
|
Niederösterreich |
1,258.465 |
|
33.100 |
|
2,63 |
|
|
|
|
Oberösterreich |
1,083.409 |
|
21.135 |
|
1,95 |
|
|
|
|
Salzburg |
386.296 |
|
18.034 |
|
4,67 |
|
|
|
|
Steiermark |
963.396 |
|
24.307 |
|
2,52 |
|
|
|
|
Tirol |
523.067 |
|
12.256 |
|
2,34 |
|
|
|
|
Vorarlberg |
260.717 |
|
3.784 |
|
1,45 |
|
|
|
|
Wien |
1,162.808 |
|
8.832 |
|
0,76 |
|
|
|
|
Österreich |
6,311.071 |
|
140.582 |
|
2,23 |
|
|
Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.
Wien, am 27. August 2009 416265
Der Stellvertreter der Bundeswahlleiterin:
VOGL
4.
Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen
Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen + gültige Eintragungen |
Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen |
gültige Unterstützungserklärungen |
gültige Eintragungen |
ungültige Eintragun-gen |
|||||||
|
Burgenland |
229.761 |
|
10.410 |
|
4,53% |
|
3.194 |
|
7.216 |
|
55 |
|
|
Kärnten |
443.152 |
|
8.724 |
|
1,97% |
|
2.095 |
|
6.629 |
|
31 |
|
|
Niederösterreich |
1.258.465 |
|
33.100 |
|
2,63% |
|
11.306 |
|
21.794 |
|
122 |
|
|
Oberösterreich |
1.083.409 |
|
21.135 |
|
1,95% |
|
5.498 |
|
15.637 |
|
88 |
|
|
Salzburg |
386.296 |
|
18.034 |
|
4,67% |
|
5.075 |
|
12.959 |
|
46 |
|
|
Steiermark |
963.396 |
|
24.307 |
|
2,52% |
|
6.452 |
|
17.855 |
|
124 |
|
|
Tirol |
523.067 |
|
12.256 |
|
2,34% |
|
2.391 |
|
9.865 |
|
41 |
|
|
Vorarlberg |
260.717 |
|
3.784 |
|
1,45% |
|
587 |
|
3.197 |
|
45 |
|
|
Wien |
1.162.808 |
|
8.832 |
|
0,76% |
|
919 |
|
7.913 |
|
32 |
|
|
Österreich |
6.311.071 |
|
140.582 |
|
2,23% |
|
37.517 |
|
103.065 |
|
584 |
|