343 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Volksbegehren

„Stopp dem Postraub“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

 

Volksbegehren: „Stopp dem Postraub“

Wir fordern:

Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung; Novellierung des Postgesetzes und Erhebung in den Verfassungsrang; Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz, welche durch die Post AG zu führen sind; Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicher stellen.

 

 

Begründung:

Durch die gänzliche Liberalisierung des Briefmarktes 2011 (Europäische Postrichtlinie III), in den meisten Staaten Europas, so auch in Österreich, ist es notwendig den Postmarkt neu zu regeln. Den Initiatoren des Volksbegehrens geht es darum, auch in einem liberalisierten Postmarkt einen fairen Wettbewerb und damit die Qualität der Postdienstleistungen auch in ländlichen Regionen und die Arbeitsplätze der Postbediensteten zu erhalten.

Mit dem Postmarkt wird erstmals ein Markt liberalisiert der nicht wächst. Es ist auch nicht anzunehmen, dass aufgrund der Liberalisierung mehr Briefe versandt werden. Dies bedeutet, dass es nur eine Umverteilung des Marktes gibt. Und hier ist für die gesamte Bevölkerung sicher zu stellen, dass die gleiche Qualität zu den gleichen Bedingungen österreichweit an Postdienstleistungen zur Verfügung steht.

Dies kann nur mit einem fairen Postmarktgesetz, welches den Marktzugang regelt, sichergestellt werden. Da dieses Thema alle Österreicher gleichermaßen betrifft, erscheint uns die Beschlussfassung des Postmarktgesetzes als Verfassungsgesetz mehr als gerechtfertigt. Eine Verordnung (Universaldienstverordnung) erscheint uns als viel zu schwache Regelung.

Eine klare Regelung über den Zugang zum Postmarkt muss durch einen Regulator genau überprüft werden. Ein Lizenzverfahren mit genauer Qualitätskontrolle ist gefordert. Finnland und Belgien haben hier bereits Vorschläge unterbreitet.

Als Postdienstleistungen sehen wir die Abholung, Annahme, Sortierung, Weiterleitung und die Abgabe von Sendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm sowie die Sonderbehandlung Einschreiben und Wertversand. Da auch die Annahme für die Kunden die gleiche hohe Qualität haben muss, sind die Standorte (Postfilialen), welche die Österreichische Post AG mit eigenem Personal zu betreiben hat, mit 1300 zu fixieren. Diese 1300 Postfilialen sind an Werktagen täglich von Montag bis Freitag zu öffnen. Aufgrund spezifischer örtlicher Erfordernisse und der daraus resultierenden Bedürfnisse der Kunden sind die Öffnungszeiten auf Samstage, Sonn- und Feiertage oder auf Abendöffnungszeiten auszuweiten. Die wöchentliche Öffnungszeit darf, bezogen auf eine Fünftagewoche, 35 Stunden nicht unterschreiten. Auch andere Postunternehmen (Italien, Frankreich) haben ein vergleichsweise großes Netz welches mit eigenem Personal betriebswirtschaftlich hervorragend geführt wird. Postpartner sind keine gleichwertige Alternative. 1000 Postämter wurden bereits geschlossen. Eine weitere Reduzierung der Standorte bedeutet eine Vernichtung von Staatsvermögen und schadet dem gesamten Unternehmen. Die Österreichische Post AG weist sehr hohe Gewinne aus (auch im Filialnetz), daher ist diese Negativstrategie nicht nachvollziehbar.

Weiters fordern wir, die Produkte des Filialnetzes zukünftig auch wieder über die Zustellschiene anzubieten. Die Österreichische Post AG verfügt über sehr gut ausgebildete Zusteller, welche nicht in den Verkaufsprozess miteingebunden werden. Auch diese Serviceleistung muss der Bevölkerung in Zukunft zur Verfügung stehen.

Daraus ergibt sich auch, dass die Zustelldienste nicht ausgelagert werden dürfen, sondern ebenfalls mit eigenem Personal zu verrichten sind. Eine neu zu verhandelnde Dienstordnung für neue Postbedienstete wäre wünschenswert.

Dieses Postgesetz muss sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in Postdienste durch die Aufrechterhaltung der Qualität auch weiterhin gegeben ist. Durch Scheinselbstständige, atypisch Beschäftigte usw. darf ein seit Jahrzehnten gewachsenes, gesundes System nicht gefährdet werden.

Daher fordern wir ein Postmarktgesetz im Verfassungsrang, welches den Postmarkt auch die nächsten Jahrzehnte fair regelt, den Zugang der Bevölkerung zu gleichen Bedingungen sicher stellt und damit auch möglichst viele hochwertige Arbeitsplätze in dieser Sparte sichert.

Das bedeutet unter anderem, dass Briefsendungen von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, täglich zuzustellen sind. Dabei sind mindestens 95 Prozent der Briefsendungen am nächsten Werktag nach Auslieferung österreichweit zuzustellen. Jeder Anbieter von Postdienstleistungen muss die Abholung, Annahme, Sortierung, Weiterleitung und die Abgabe von Sendungen im gesamten Bundesgebiet Österreich zu gleichen Preisen anbieten und sicherstellen.

 

 

2.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

 

 

Vor- und Familienname

Beruf

Adresse

 

Bevollmächtigte(r)

 

Manfred Wiedner

 

Postbeamter

 

Grazerstrasse 180

8225 Pöllau

 

1. Stellvertreter(in)

 

Andreas Schieder

 

Angestellter

 

Dienersdorf 212/1

8224 Kaindorf

 

2. Stellvertreter(in)

 

Johann Brandstetter

 

Postbeamter

 

Weidengasse 4

3300 Amstetten

 

3. Stellvertreter(in)

 

Josef Wille

 

Postbeamter

 

Fassergasse 7

6424 Silz

 

4. Stellvertreter(in)

 

Kurt Friedl

 

Postbeamter

 

Steingrundstr. 11

5322 Hof

 


3.

Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 166 vom Freitag, 28. August 2009 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen:

Bundeswahlbehörde

Zahl: BMI-WA1120/0147-III/6/2009

Volksbegehren „Stopp dem Postraub“

Gemäß § 16 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 28/2007, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 27. August 2009 aufgrund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Stopp dem Postraub“ ermittelt:

 

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungs­erklärungen)

Stimm-beteiligung in %

 

 

 

Burgenland

229.761

 

10.410

 

4,53

 

 

 

 

Kärnten

443.152

 

8.724

 

1,97

 

 

 

 

Niederösterreich

1,258.465

 

33.100

 

2,63

 

 

 

 

Oberösterreich

1,083.409

 

21.135

 

1,95

 

 

 

 

Salzburg

386.296

 

18.034

 

4,67

 

 

 

 

Steiermark

963.396

 

24.307

 

2,52

 

 

 

 

Tirol

523.067

 

12.256

 

2,34

 

 

 

 

Vorarlberg

260.717

 

3.784

 

1,45

 

 

 

 

Wien

1,162.808

 

8.832

 

0,76

 

 

 

 

Österreich

6,311.071

 

140.582

 

2,23

 

 

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

Wien, am 27. August 2009                                                                                                              416265

Der Stellvertreter der Bundeswahlleiterin:

VOGL


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ gültige

Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

gültige

Unterstützungserklärungen

gültige Eintragungen

ungültige Eintragun-gen

 

Burgenland

229.761

 

10.410

 

4,53%

 

3.194

 

7.216

 

55

 

 

Kärnten

443.152

 

8.724

 

1,97%

 

2.095

 

6.629

 

31

 

 

Niederösterreich

1.258.465

 

33.100

 

2,63%

 

11.306

 

21.794

 

122

 

 

Oberösterreich

1.083.409

 

21.135

 

1,95%

 

5.498

 

15.637

 

88

 

 

Salzburg

386.296

 

18.034

 

4,67%

 

5.075

 

12.959

 

46

 

 

Steiermark

963.396

 

24.307

 

2,52%

 

6.452

 

17.855

 

124

 

 

Tirol

523.067

 

12.256

 

2,34%

 

2.391

 

9.865

 

41

 

 

Vorarlberg

260.717

 

3.784

 

1,45%

 

587

 

3.197

 

45

 

 

Wien

1.162.808

 

8.832

 

0,76%

 

919

 

7.913

 

32

 

 

Österreich

6.311.071

 

140.582

 

2,23%

 

37.517

 

103.065

 

584