347 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (342 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz und das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen geändert werden

 

Mit der vorliegenden Novelle sollen das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum und das Prüfungstaxengesetz geändert werden.

Das derzeit im Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum (Unterrichtspraktikumsgesetz – UPG), BGBl. Nr. 145/1988, für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum vorgesehene Höchstalter von 45 Jahren soll unter anderem sicherstellen, dass Lehrerinnen und Lehrer nach der Absolvierung des Unterrichtspraktikums dem Schuldienst noch ausreichend lange zur Verfügung stehen. Auf Grund des durch die Pensionsreformen 2000 und 2003 von der Vollendung des 60. Lebensjahres auf die Vollendung des 65. Lebensjahres angehobenen Pensionsantrittsalters kann dieses Erfordernis in Zukunft auch bei einem Entfall des Zulassungsalters zum Unterrichtspraktikum noch ausreichend erfüllt werden und es können auch einzelne, vor allem Lehrerinnen wegen ihrer Kindererziehungszeiten betreffende, Härtefälle vermieden werden. Durch die Aufhebung der Altersgrenze für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum soll auch für etwas ältere bisher in einem anderen Berufsfeld tätige Personen (z.B. Dolmetscherinnen und Dolmetscher) die Möglichkeit eröffnet werden, nach Ablegung eines ergänzenden Studiums den Lehrberuf zu ergreifen, und damit ein Beitrag geleistet werden, im Hinblick auf die im Lehrerdienst für das kommende Jahrzehnt absehbare größere Pensionierungswelle rechtzeitig Ersatz zu schaffen. Eine Anpassung ist überdies notwendig, weil Lehrerinnen und Lehrer ohne das in Österreich für den Abschluss ihrer Ausbildung vorgeschriebene Unterrichtspraktikum nicht allen Voraussetzungen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 255/22 vom 30.9.2005) entsprechen und ihnen daher im Sinne der Diplomanerkennungs-Richtlinie der Zugang zum Lehrberuf in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwehrt werden kann.

Die Anpassung des Prüfungstaxengesetzes ist aus folgenden Gründen notwendig: Auf Grund der Unterschiedlichkeit der von den jeweiligen Studienkommissionen gemäß § 42 des Hochschulgesetzes 2005 zu verordnenden Curricula und Prüfungsordnungen wurde mit der durch BGBl. I Nr. 119/2008 ergangenen Novelle zum Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich der Schulen und Pädagogischen Hochschulen und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes (Prüfungstaxengesetz - Schulen/Pädagogische Hochschulen), eine Rechtsgrundlage geschaffen, die das Rektorat einer öffentlichen Pädagogischen Hochschule gemäß § 1 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005 ermächtigte, Lehrerinnen bzw. Lehrern für die Begutachtung der Bachelorarbeit sowie Lehrerinnen bzw. Lehrern, die in einem Studienjahr besondere Leistungen im Rahmen der Prüfungstätigkeit im Bereich eines Studienganges erbracht haben, besondere Prüfungsprämien zu gewähren. Für die Gewährung dieser Prüfungsprämien sollen die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das Studienjahr 2009/10 für jede bzw. jeden im Bereich eines Studienganges an einer Pädagogischen Hochschule bzw. an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien wirksam inskribierte Studierende bzw. inskribierten Studierenden - ebenso wie bereits für die Studienjahre 2007/08 und 2008/09 vorgesehen - einen gleich bleibenden Betrag von jährlich 110 Euro zur Verfügung stellen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Sonja Ablinger die Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Anneliese Kitzmüller, Ursula Haubner, Dr. Harald Walser, Elmar Mayer, Hermann Gahr, Dieter Brosz, Franz Riepl, Anna Franz, Edith Mühlberghuber, Ewald Sacher, Mag. Helene Jarmer, Mag. Rosa Lohfeyer, Stefan Markowitz sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Sonja Ablinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (342 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 10 06

                                  Sonja Ablinger                                                           Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann