357 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (95 der Beilagen): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Die in den letzten Jahren stattgefundene Entwicklung des internationalen Terrorismus machte es notwendig, bereits bestehende internationale Texte bezüglich des Kampfes gegen den Terrorismus, wie das Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Jänner 1977, zu ergänzen und wirksamer zu gestalten, insbesondere um die Terrorismusprävention zu stärken.

Das Übereinkommen setzt Maßnahmen zur Prävention des Terrorismus durch die Stärkung der rechtlichen Grundlagen und bei strikter Wahrung der menschenrechtlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich nicht zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG erforderlich ist.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 7. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Dr. Johannes Jarolim die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Ewald Stadler und Mag. Johann Maier sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Justizausschuss vertritt weiters einstimmig mit Stimmenmehrheit die Auffassung, dass der gegenständliche Staatsvertrag der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich nicht zugänglich ist und daher eine Beschlussfassung des Nationalrates im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG erforderlich ist.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (95 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2.      Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Wien, 2009 10 07

                            Dr. Johannes Jarolim                                                 Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann