363 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 224/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit haben Mütter und Väter Anspruch auf Karenz (= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts) längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes.

Spätestens am Tag des 2. Geburtstages des Kindes ist die Arbeit wieder anzutreten, sonst kann dies als Entlassungsgrund angesehen werden. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht hingegen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, für einen Elternteil bis zum 30. Lebensmonat des Kindes; wechseln sich die Eltern beim Bezug ab, längstens bis zum 3. Geburtstag.

Vielen Müttern, die gerne bis zum Eintritt des Kindes in den Kindergarten, also bis zum Ende des 3. Lebensjahres, zuhause bleiben möchten, wird durch die derzeitige Regelung eine Rückkehr an den ursprünglichen Arbeitsplatz verwehrt.

Echte Wahlfreiheit muss sowohl die Bedürfnisse jener Mütter berücksichtigen, die sich für einen früheren Wiedereinstieg ins Berufsleben entscheiden, als auch die Bedürfnisse derer abdecken, die sich für eine Kinderbetreuung bis zum Kindergarteneintritt zu Hause entscheiden.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Franz Riepl, Mag. Daniela Musiol, Ursula Haubner, Gabriele Binder-Maier, Gabriele Tamandl, Renate Csörgits, Mag. Andrea Kuntzl, Anna Höllerer, Edith Mühlberghuber, Mag. Judith Schwentner, Sigisbert Dolinschek, August Wöginger, Mag. Gisela Wurm, Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Tanja Windbüchler-Souschill sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 10 08

                               Hermann Lipitsch                                                              Ridi Maria Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau