369 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 98/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Prüfung der wirksamen Verwendung des Pflegegeldes durch Gesundheitsmanager

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bericht des Rechnungshofes über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes (Reihe Bund 2007/12) wird unter 16.1 darauf hingewiesen, dass die SVA kein eigenes Verwaltungspersonal für die Durchführung der Prüfung einer wirksamen Verwendung des Pflegegeldes beschäftigt. Hinweise auf Verwahrlosung erhielt sie ausschließlich durch Rückmeldung ihrer begutachtenden Vertrauensärzte.

Die SVA teilte aber mit, die Einführung von ‚Gesundheitsmanagern’ zu beabsichtigen, welche die Prüfung der wirksamen Verwendung mit erledigen könnten.

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz erachtet die routinemäßige Durchführung der Prüfung der wirksamen Verwendung des Pflegegeldes allerdings als nicht notwendig.

Da der Rechnungshof die Ansicht vertritt, dass der Zweck des Pflegegeldes nicht nur darin gelegen sein kann, einen möglichst langen Verbleib in häuslicher Pflege zu ermöglichen, sondern vielmehr auch der Umfang und die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen seien, ist eine stichprobenartige Überprüfung nach bestimmten Kriterien notwendig.

In der SVA gibt es die angekündigten Gesundheitsmanager bereits.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Franz Riepl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits, Mag. Birgit Schatz, Erwin Spindelberger, Karl Donabauer und Christian Faul sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 10 14

                                     Franz Riepl                                                                     Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau