377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 393/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Maßnahmenpakets für freiwillige Helferinnen und Helfer

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Tagtäglich leisten freiwillige Helferinnen und Helfer eine unschätzbar wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Vor allem in Katastrophenfällen wird eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig die Arbeit von freiwilligen Helferinnen und Helfern ist. Zudem nehmen sie ihre Aufgaben oft bis zur totalen Erschöpfung wahr. Auch setzen Freiwillige beim Einsatz ihre Gesundheit, manchmal sogar ihr Leben aufs Spiel.

Was freiwillige Helferinnen und Helfer beispielsweise bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz oder Bergrettung im Interesse der Bevölkerung leisten, ist beeindruckend. Für sie ist Solidarität kein leeres Wort, sondern wird ständig von ihnen gelebt. In Zeiten, in denen oftmals Eigennutz und Egoismus dominiert stellen sie ihre Freizeit und ihre Energie der Allgemeinheit zur Verfügung.

Es ist daher höchste Zeit, dass die unermüdliche und unentgeltliche Arbeit dieser Menschen endlich entsprechend honoriert wird. Dies soll aber nicht durch Gesten und Lippenbekenntnisse, sondern durch konkrete Aktionen erfolgen.

Ein Maßnahmenpaket für die freiwilligen Helferinnen und Helfer muss geschnürt werden, um Schutz und Sicherheit auch für die Freiwilligen zu gewährleisten. Denn die Freiwilligenarbeit muss jene Wertschätzung bekommen, die sie verdient. Zudem sind Anreize zu schaffen, um mehr Menschen zu einer Mitarbeit bei einer Hilfsorganisation zu animieren.

Daher sollen Personen, die in Hilfsorganisationen tätig sind, bei einer Anstellung im öffentlichen Dienst bevorzugt behandelt werden. Auch Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen sollen einen Bonus erhalten. Weiters muss gewährleistet werden, dass es für Freiwillige in Hilfsorganisationen einen weitergehenden Versicherungsschutz gibt.

Da Feuerwehrleute und Helfer von freiwilligen Hilfsorganisationen bei Einsätzen durch ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu einem Kostenfaktor für die Unternehmer werden können sollen Betriebe, die ihren Mitarbeitern den Einsatz in Hilfsorganisationen ermöglichen, steuerliche Anreize wie die Abgeltung der Lohnkosten bei längeren Einsätzen bekommen.

Weiters muss eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen umgesetzt werden.

Da freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen bei Einsätzen regelmäßig schwersten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind sollen auch diese bei der Schwerarbeiterregelung berücksichtigt werden.

Zudem muss die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an freiwilligen Hilfsorganisationen insbesondere bei freiwilligen Feuerwehren umgesetzt werden. Weiters soll eine bessere Unterstützung bei der Ausstattung an Geräten bei freiwilligen Hilfsorganisationen wie Feuerwehren etc. sichergestellt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2009 erstmals in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Werner Amon, MBA.

In der Debatte ergriff der Abgeordnete Werner Amon, MBA das Wort. Mit Stimmenmehrheit wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 14. Oktober 2009 nahm der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verhandlungen zum gegenständlichen Entschließungsantrag wieder auf. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gerald Grosz, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Sigisbert Dolinschek und Christian Faul.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer und Mag. Birgit Schatz einen Entschließungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag 393/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Maßnahmenpakets für freiwillige Helferinnen und Helfer keine Mehrheit.

Der von den Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer und Mag. Birgit Schatz eingebrachte Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 10 14

                               August Wöginger                                                               Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau