384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/2 (III-24 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

-       Bundesministerium für Finanzen

-       Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen

sowie den Wirkungsbereich der Stiftung des öffentlichen Rechts Österreichischer Rundfunk

 

Die Zuordnung zu den Wirkungsbereichen der einzelnen Bundesministerien folgt der zum Redaktionsschluss dieses Berichtes geltenden Zuständigkeitsverteilung und Reihung der Bundesministerien gemäß der Bundesministeriengesetz–Novelle 2007.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 21. Jänner 2009 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 19. Februar, dem 17. April sowie am 15 Oktober 2009 behandelt.

 

In der Sitzung vom 19. Februar 2009 meldete sich nach den Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hermann Gahr der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler zu Wort.

In der Sitzung am 17. April 2009 hat der Rechnungshofausschuss unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG aus dem Bereich der geprüften Unternehmungen insbesondere das Kapitel „Medizinische Universität Innsbruck; Department für Hygiene, Mikrobiologie und Sozialmedizin“ beraten.

An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Gahr die Abgeordneten Rosemarie Schönpass, Martina Schenk, Mag. Daniela Musiol, DDr. Werner Königshofer, Mag. Dr. Martin Graf sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Dr. Johannes Hahn und der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

 

In einer weiteren Sitzung am 15 Oktober 2009 wurde ebenfalls unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG aus dem Bereich der geprüften Unternehmungen insbesondere das Kapitel „Österreichischer Rundfunk“ beraten.

An dieser Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Alois Gradauer, Hermann Gahr, Dr. Martin Strutz, Stefan Prähauser, Dieter Brosz, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Konrad Steindl, Rosemarie Schönpass, der Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Dr. Josef Ostermayer sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

 

Mit Stimmenmehrheit wurde am 15. Oktober 2009 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/2 (III-24 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2009 10 15

                                  Hermann Gahr                                                              Mag. Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann