390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 274/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend DNA -Tests zur Immigrationskontrolle

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Erfolgsquote der Anwendung der DNA-Analyse ist seit der Einführung internatio­nal unbestritten hoch und wäre aus heutiger Sicht nicht mehr weg zu denken.

Das bekannteste Anwendungsgebiet der DNA-Analyse ist wohl die Verbrechensauf­klärung und damit verbunden die Feststellung der Identität einer Person, doch das generelle Einsatzgebiet ist um einiges weiter und vielschichtiger. So kommt die DNA-Analyse speziell im medizinischen Bereich bei der Feststellung von Krankheiten und deren Ursachen große Bedeutung zu. Aber auch bei der Ermittlung von Verwandt­schaftsverhältnissen nimmt der DNA-Test einen hohen Stellenwert ein.

Gerade die Überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen mittels DNA-Analyse soll­te im Asyl- und Fremdenwesen in Zukunft Eingang finden. Der Familiennachzug, seit jeher ein großes Problem der österreichischen Fremdenpolitik, bietet ein perfektes Gelände zur Anwendung der DNA-Tests. Im Asyl- und Fremdenwesen wird leider von manchen fremden Antragstellern gelogen und betrogen. Die Papiere werden vernichtet, das Alter ändert sich, die Namen ebenso und die Herkunftsländer wech­seln nach Bedarf. Genauso sind die Probleme auch mit den Familien. Einige auslän­dische Familien wurden schon nach Österreich geholt, die Meisten davon mit vielen Kindern gesegnet. Oftmals stellte sich heraus, dass einige der Kinder nicht die Eige­nen waren, sondern aus anderen Familien stammten.

In Frankreich wurde seit geraumer Zeit über den Einsatz von DNA-Tests als Ver­wandtschaftsnachweis zur Immigrationskontrolle diskutiert. Nun hat der französische Senat den DNA-Tests als Nachweis der biologischen Verwandtschaft zugestimmt. Der Grund für diese Regelungen war laut der Tageszeitung ‚Die Presse‛ vom 5. Ok­tober 2007, ‚dass die praktisch inexistenten oder unzuverlässigen Zivilstandsregister mancher afrikanischer Herkunftsländer von Zuwanderern nicht genügten.‛

Selbst der ORF hat diese Idee, nachziehende Angehörige von Einwanderern deren biologische Abstammung bezweifelt wird, per DNA-Test belegen zu lassen, in der Pressestunde vom 23. September 2007aufgegriffen.

Aus den genannten Gründen muss die DNA-Analyse in Zukunft eine generelle Vor­aussetzung für den Familiennachzug werden und somit für die nach Österreich wol­lenden Familienangehörigen verpflichtend sein. Die Kosten für den DNA-Test trägt natürlich der nachziehende Fremde.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Oktober 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dr. Walter Rosenkranz die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Günter Kößl, Mag. Gisela Wurm und Christoph Hagen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 10 15

                                   Erwin Hornek                                                                        Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann