397 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau (GZ 5U 110/09k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer

 

Das Bezirksgericht Spittal an der Drau ersucht mit Schreiben vom 10September 2009, GZ 5U 110/09k, eingelangt am 14September 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seinen Sitzungen am 15. und 21. Oktober 2009 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau, GZ 5U 110/09k, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer besteht.

Wien, 2009 10 21

                                  Johann Rädler                                                             Dr. Peter Sonnberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann