405 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 193/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über ein Case Management an Österreichs Krankenhäusern und Rehabilitationsanstalten

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es gibt tausende Krankenhausbetten, die aufgrund von Engpässen in der Pflege oder mangelnden Privatvermögens Pflegebedürftiger durch Patienten belegt werden, die kein Akutbett sondern „lediglich" ein Pflegebett benötigten.

Der öffentlichen Hand entstehen dadurch erhebliche Mehrkosten und auch für die Pflegebedürftigen ist diese Situation unbefriedigend. Durch ein funktionierendes Entlassungsmanagement für pflegebedürftige Personen in Österreichs Spitälern und Rehabilitationsanstalten kann für die koordinierte, bedarfs- und bedürfnisorientierte Entlassung der Patienten gesorgt werden.

Das so genannte Case Management kann entweder in einer eigenen Entlassungsstation oder in fliegenden Teams organisiert sein. Ein Entlassungsteam soll den Pflegebedarf des Patienten für die Zeit nach der Entlassung beurteilen.

Nach der Entlassung soll ein Betreuungsteam den Pflegebedarf des Pflegebedürftigen weiter überwachen und gegebenenfalls anpassen.

Ziel des Case Managements ist es, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu entlasten sowie den effizienten Einsatz der Gesundheitsausgaben der öffentlichen Hand sicherzustellen.

Durch effektives Case Management wird die Zahl vermeidbarer Aufenthalte in Krankenhäusern und Rehabilitationsanstalten deutlich reduziert, was nicht nur zu einer beträchtlichen Kostenersparnis führt, sondern auch im Interesse der Pflegebedürftigen ist.

Es soll daher überprüft werden, wie Case Management für Pflegebedürftige in Österreich flächendeckend umgesetzt werden kann und in welchem Ausmaß teurere Krankenhausbetten und Betten in Rehbilitationsanstalten frei gemacht werden können. Ziel muss es sein, die Reibungsverluste an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Pflege, hausärztlicher und fachärztlicher Behandlung sowie zwischen medizinischer, pflegerischer und sozialer Betreuung zu vermeiden. Weiters müssen die Versorgungskontinuität und eine Qualitätssicherung im Pflegebereich gewährleistet werden. Das Case Management würde so auch zu einer „Anwaltschaft" der Patienten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Oswald Klikovits, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Donabauer, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger, Ridi Maria Steibl, Ing. Robert Lugar, Johann Hechtl, Ing. Erwin Kaipel, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Johann Maier, Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl..

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 11 03

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau