409 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 361/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung klarer Strukturen für die Pränataldiagnostik

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Zusammenhang mit dem kürzlich ergangenen Urteil einer Schadenersatzzahlung aufgrund eines gravierenden Fehlers bei einem Organ-Screening in einem Kärntner Spital, hat sich herausgestellt, dass es in Österreich – im Vergleich zur Situation in den Nachbarländern Deutschland und der Schweiz – keine klaren Strukturen für die Pränataldiagnostik gibt.

 

Während es in Deutschland eine Ultraschallvereinbarung der Krankenkassen mit entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten bzw. Instituten zu kostendeckenden Tarifen gibt oder während in der Schweiz sogar eine gesetzliche Regelung eine verpflichtende Beratung vor der Durchführung derartiger Untersuchungen vorschreibt und ebenfalls eine kostendeckende Abgeltung der Leistungen unter strenger Qualitätskontrolle erfolgt, ist in Österreich eine erweiterte Ultraschall-Untersuchung nicht im Leistungskatalog der Sozialversicherung enthalten. Seitens der Sozialversicherung sind lediglich zwei einfache Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die mit rund € 50,-- abgegolten werden.

 

Die Spitäler haben bisher versucht, dieses Defizit der Schwangerenbetreuung durch das Anbieten solcher spezialisierter Untersuchungen in den Spitalsambulanzen auszugleichen - österreichweit zu höchst unterschiedlichen Tarifen: Während die Wiener Gemeinde-Spitäler diese Untersuchungen teilweise unentgeltlich anbieten – beim Wiener AKH unter der Voraussetzung, dass die Schwangere dort zur Entbindung angemeldet ist -, wird in der Steiermark in der Universitätsklinik Graz ein Betrag von € 123,40 für ein Organ-Screening verlangt. Auch in den anderen Bundesländern gibt es unterschiedlich hohe Kostenbeiträge. Nach wie vor sind in Österreich aber Stellen vorhanden, bei denen ein diesbezügliches Angebot für Schwangere gänzlich fehlt.

 

Aufgrund des hohen Stellenwertes der Pränataldiagnostik in der modernen Medizin - zur Früherkennung und/oder Behandlung von Risikofaktoren für Mutter und Kind - ist es höchste Zeit, dass auch in Österreich klare Regelungen für die pränatal-diagnostische Schwangerenbetreuung nach dem neuesten Wissensstand geschaffen werden. Weiters bedarf es hinsichtlich der Leistungsabgeltungen klarer Vereinbarun-gen, einerseits zwischen den Sozialversicherungen und andererseits zwischen den Spitalserhaltern.

 

Wie in der Schweiz sollte auch in Österreich eine verpflichtende Beratung vor der Durchführung solcher Untersuchungen vorgeschrieben werden. Eine Beratung die auch darüber informiert, dass bei ethischen Vorbehalten die Untersuchung abgelehnt werden kann.

 

In Vorarlberg wurde im Mai 2008 ein Projektauftrag „Standard für die Beratung in der Pränataldiagnostik“ an die Beratungsstelle schwanger.li - in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe in der Vorarlberger Ärztekammer - erteilt.

 

Zielsetzung des Projektes:

         1. Interdisziplinäre Entwicklung eines akzeptierten Standards für die Information und Beratung von Schwangeren im Rahmen der Pränataldiagnostik, der medizinische, psychologische und ethische Kriterien erfüllt

         2. Verbesserte rechtliche Absicherung und Entlastung sowie interdisziplinäre Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte

         3. Stärkung der Entscheidungsautonomie von Schwangeren

         4. Verbesserung der Unterstützung von Frauen/Paaren in der Entscheidungsfindung und in Belastungssituationen im Rahmen der pränatalen Diagnostik

         5. Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

 

In Vorarlberg soll damit ein modellhaft formulierter Standard für die Information und Beratung von Schwangeren im Rahmen der Pränataldiagnostik von der zuständigen medizinischen Fachgesellschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG), als offizielle Richtlinie übernommen werden, um eine angemessene Verbreitung und Verbindlichkeit des Standards zu erreichen. “

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Dietmar Keck, Dr. Wolfgang Spadiut, Ridi Maria Steibl, Renate Csörgits, Ursula Haubner, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Kurt Grünewald sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 11 03

                          Mag. Gertrude Aubauer                                        Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau