420 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 276/A der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz (RegZG), BGBl. I Nr. 33/2006 i.d.g.F., geändert wird

Die Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Ergebnisse der im Rahmen der Volkszählung erhobenen Umgangssprache bildeten das statistische Zahlenmaterial für die Erhebung der Stärke der österreichischen Volksgruppen. Bisher führte dies immer wieder zu Unschärfen, da bei diesen Volkszählungen im Rahmen der statistischen Auswertung der angegebenen Umgangssprache beispielsweise Personen mit der Mehrfachangabe „deutsch und slowenisch" automatisch und ohne ihr Wissen der slowenischen Volksgruppe zugerechnet wurden. Diese Vorgangsweise steht auch im Widerspruch zu dem in § 1 Abs. 3 Volksgruppengesetz normierten „Bekenntnisprinzip“. Um dieser Unschärfe zu entgehen, ist die Erhebung der Muttersprache unumgänglich.

Diese Änderung des Registerzählungsgesetzes soll nicht nur dazu dienen, die autochthonen Volksgruppen Österreichs festzustellen, sondern insbesondere die Volksgruppen zahlenmäßig zu benennen, die nach Österreich zugewandert sind. Den Bundesministern wird die Möglichkeit gegeben, die für ihre Bundesaufgaben notwendigen Informationen einholen zu können. Besonders wichtig ist dies im Zusammenhang mit jeder Schulreform zu sehen, da aus den Ergebnissen einer solchen Befragung wichtige Erkenntnisse zu ziehen sind. Um jedoch eine regelmäßige Feststellung der Muttersprache und damit Volkszugehörigkeit zu garantieren, hat der Bundesminister für Inneres die Verpflichtung alle zehn Jahre eine solche Erhebung durchzuführen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 25. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten DDr. Werner Königshofer die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Dr. Beatrix Karl und Christoph Hagen. Danach wurden die Beratungen vertagt. Die Verhandlungen über den gegenständlichen Initiativantrag wurden am 4. November 2009 wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Daniela Musiol, Mag. Wilhelm Molterer, Christoph Hagen, Angela Lueger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, DDr. Werner Königshofer, Stefan Prähauser und Mag. Harald Stefan sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer und der Ausschussobmann Dr. Peter Wittmann das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 11 04

                                 Karl Donabauer                                                              Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann