423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über die Regierungsvorlage (395 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden (USG-Novelle 2009)
Der unabhängige Umweltsenat ist derzeit befristet bis Jahresende 2009 eingerichtet. Um auch nach diesem Zeitpunkt eine unabhängige Berufungsinstanz zu ermöglichen, soll die Befristung dieser allgemein anerkannten und gut funktionierenden Rechtsmittelbehörde aufgehoben werden. Gleichzeitig soll eine Altersgrenze für die (Wieder-)Bestellung der Mitglieder eingezogen werden, um wie beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof das Dienstalter der Mitglieder zu begrenzen.
Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 04. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Konrad Steindl die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Gabriela Moser, Petra Bayr, Erich Tadler, Ing. Robert Lugar und Dr. Susanne Winter sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ferner beschloss der Umweltausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:
Hinsichtlich des Entfalls von § 2 Abs 3 Z 4 Umweltsenatsgesetz stellt der Ausschuss klar, dass ein Richter-Mitglied sehr wohl seine Funktion im Umweltsenat verliert, wenn es aus dem Richterstand ausscheidet um einer anderen Berufstätigkeit als dem Richterberuf nachzugehen. Die nach § 1 Abs. 2 USG erforderliche Anzahl von 10 RichterInnen im Umweltsenat wäre ansonsten nicht gewahrt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (395 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2009 11 04
Konrad Steindl Mag. Christiane Brunner
Berichterstatter Obfrau