427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 765/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Kostenübernahme von Katastrophenschutzübungen bei AKW-Betreibern

Die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. September 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Rund um Österreich befinden sich in einem Umkreis von 200 Kilometern 31 Atomreaktoren. Im Falle eines größeren atomaren Zwischenfalls und unter Berücksichtigung der Windrichtung wäre Österreich vorrangig von einem radioaktiven Fallout betroffen.

Besonders restlos veralterte und schrottreife Atomreaktoren sowjetischen Bautyps wie Dukovany und Temelin (Tschechien), Mochovce (Slowakei), um nur einige zu nennen, welche die Sicherheitsvorkehrungen nicht oder nur zum Teil erfüllen, stellen ein großes Sicherheitsrisiko für Österreich dar.

Die Regierungen von Tschechien, ebenso wie auch die der Slowakei stehen jedoch voll und ganz hinter ihrer Atompolitik und verharmlosen jegliches Gefahrenpotential. In Tschechien widerspricht das nationale UVP-Gesetz geltendem EU-Recht, konkret steht es im Widerspruch zur UVP-Richtlinie 85/337/EWG, da es keine gerichtliche Überprüfung des UVP-Bescheides ermöglicht. In der Slowakei sind die Sicherheitsmängel des nur 160 km von Wien entfernten AKW Mochovce katastrophal. Dies betrifft vor allem das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle (Containment), welche neben der Begrenzung von Unfallfolgen auch den Schutz vor äußeren Einwirkungen (Flugzeugabsturz) sicherstellen soll.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Stellungnahme das Fehlen des Containments kritisiert und das Erreichen des gleichen Schutzniveaus wie bei modernen Druckwasserreaktoren gefordert. Die Bauarbeiten haben schon ohne abgeschlossene UVP begonnen womit das gesamte Verfahren als Farce entlarvt wird. Die Haftungssummen sind viel zu niedrig angesetzt und Österreich kann keinen Schadenersatz im Falle eines Unfalls erwarten.

Das diesbezügliche Engagement der österreichischen Bundesregierung ist zurückhaltend. Die heimische Bevölkerung kann nur beten, dass es zukünftig zu keinem schwerwiegenden atomaren Zwischenfall kommen wird und sich durch Katastrophenschutzübungen für den Ernstfall vorbereiten. Die Kosten für derartige Übungen sollten nach dem (Gefahren)Verursacherprinzip dem Betreiber angelastet werden, um diese in deren Verantwortung zu nehmen. Die skrupellose Gefährdung von Menschenleben muss finanzielle Konsequenzen haben. Da eine atomare Wolke keine Staatsgrenzen kennt, gilt es diese Regelung EU-weit zu verankern.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. November 2009 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an den Berichterstatter Mag. Rainer Widmann die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber, August Wöginger, Petra Bayr, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Franz Hörl, Johann Rädler, Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Walter Schopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 11 04

                                  Walter Schopf                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau