428 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2008 (III-87 der Beilagen)

Der Bundesrechnungsabschluss enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 in der geltenden Fassung, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des Bundesrechnungsabschlusses (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluss) wurde vom Rechnungshof angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlussrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof veranlassten Richtigstellungen erstellt und durch die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.

Der vom Rechnungshof verfasste Bundesrechnungsabschluss wurde gemäß § 9 Abs. 1 RHG dem Bundesminister für Finanzen zur Stellungnahme übermittelt. Hiezu gab der Bundesminister für Finanzen keine Stellungnahme ab.

Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen der betriebsähnlichen Einrichtungen, die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger sowie ein Nachweis der Bundeshaftungen sind gesondert dargestellt.

Das reale BIP-Wachstum stieg über das ganze Jahr 2008 um 2,0%. Das Haushaltsjahr 2008 war gekennzeichnet durch ein reales BIP-Wachstum von 2,9% im 1. Quartal und einer von der Finanzkrise geprägten zweiten Jahreshälfte mit einem realen BIP-Wachstum von 0,0% im 4. Quartal. Über das gesamte Jahr 2008 stieg das reale BIP um 2,0% (2007: 3,5%). Das nominelle BIP lag mit 4,1/ um 0,1 Prozentpunkte über dem im Bundesvoranschlag mit 4,0% angenommenen Wert.

Die Arbeitslosigkeit ging zurück. Der Leistungsbilanzsaldo verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr, die Inflationsrate stieg auf über drei Prozent.

Die im § 2 BHG als Ziele der Haushaltsführung und zugleich als Erfordernisse eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes angeführten Indikatoren (hoher Beschäftigungsstand, hinreichend stabiler Geldwert, Sicherung des Wachstumspotentials sowie Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts) zeigen für 2008 gegenüber dem Vorjahr folgende Entwicklungen:


 



 

Gegenüberstellung

 

2008

2007

BIP-Wachstum real

 

 

(„Sicherung des Wachstumspotentials“)

+2,0%

+3,5%

Inflationsrate

 

 

(„hinreichend stabiler Geldwert“)

+3,2%

+2,2%

Arbeitslosenquote

5,8%

6,2%

Arbeitslosenquote nach EUROSTAT

3,8%

4,4%

Unselbständig Beschäftigte

 

 

(„hoher Beschäftigtenstand“)

+2,4%

+2,1%

Leistungsbilanzsaldo (absolut)

+9,82 Mrd. EUR

+8,41 Mrd. EUR

Leistungsbilanzsaldo (im Verhältnis zum BIP)

 

 

(„Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts“)

+3,5%

+3,1%

 

Quellen: WIFO – Juli 2009 – Prognose 2009, Statistik Austria.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 5. November 2009 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Franz Eßl die Abgeordneten Alois Gradauer, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ernest Windholz, Kai Jan Krainer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Christoph Matznetter und Ing. Robert Lugar sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008 im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen (III-87 der Beilagen).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 11 05

                                       Franz Eßl                                                                           Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann