432 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 246/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), BGBl. Nr. 566/1991, geändert wird
Die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„In den letzten Jahren lag der jährliche Bericht über die innere Sicherheit der Bundesregierung gemäß § 93 SPG immer zwischen Juni und Oktober dem Parlament vor. Aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Sicherheitsbericht 2006 nicht wie erwartet im genannten Zeitraum des Jahres 2007 vorgelegt, sondern erst Ende Jänner 2008. Da es sich bei dieser Vorgehensweise, nicht zuletzt durch den Bundesminister für Inneres, um eine grobe Missachtung des Parlaments und damit der gewählten Volksvertreter handelt, muss anscheinend die dementsprechende Bestimmung im § 93 SPG konkretisiert werden.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 05. November 2009 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte Harald Vilimsky.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2009 11 05
Erwin Hornek Otto Pendl
Berichterstatter Obmann