439 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (344 der Beilagen): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder

 

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC-Amtssitzabkommen), BGBl. Nr. 382/1974 idgF, enthält in Art. 2 Abs. 1 die Verpflichtung Österreichs, der OPEC einen geeigneten Platz als dauernde Amtssitzliegenschaft zur Verfügung zu stellen.

Nunmehr ist in Aussicht genommen, der OPEC als ständigen Amtssitz ein zu errichtendes Gebäude auf der Liegenschaft Wien I., Wipplingerstraße 33, zur Verfügung zu stellen. Die OPEC wird das Gebäude von einem privaten Vermieter mieten, der Entwurf des Mietvertrags wurde von der Finanzprokuratur begutachtet und deren Empfehlungen in dessen Endfassung berücksichtigt. Die Republik Österreich wird der OPEC, so wie bisher, die Mietkosten erstatten, wobei die Bedeckung der sich aus dem Objektwechsel ergebenden Mehrkosten seitens des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in der UG 12 „Äußeres“ für 2009 und Folgejahre sichergestellt wird.

Die Stadt Wien hat sich im Interesse der Erhaltung der OPEC am Amtssitz Wien bereiterklärt, sich auch an den Mietkosten für das künftige Objekt Wipplingerstraße 33 in Höhe von 1.884.000 Euro ausnahmsweise und ohne Präjudizwirkung mit einem Anteil von 50 % zu beteiligen.

Die Schaffung eines ständigen Amtssitzes der OPEC hat zur Folge, dass die derzeit im OPEC‑Amtssitzabkommen enthaltene Regelung über den vorläufigen Amtssitz der OPEC aus diesem Abkommen entfernt und durch eine Neuregelung für den ständigen Amtssitz ersetzt werden muss.

Auf Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung vom 23. Jänner 2008 (sh. Pkt. 61 des Beschl.Prot. Nr. 40) fanden in den vergangenen Monaten Verhandlungen zwischen Österreich und der OPEC statt, bei denen Einvernehmen über ein Protokoll zur Änderung des OPEC-Amtssitzabkommens erzielt werden konnte. Dieses Protokoll sieht eine flexible Definition des Amtssitzes der OPEC vor, legt als Obergrenze für die Verpflichtung Österreichs zur Rückvergütung der Mietkosten für den Amtsitz der OPEC den jährlichen Betrag von 1.884.000 Euro fest und nimmt einige weitere Anpassungen des OPEC-Amtssitzabkommens vor. Der Einnahmeverlust, der durch die dabei vorgesehene Ausweitung der Steuerbefreiung auch auf die Kategorie der Sachverständigen resultiert, ist als geringfügig einzustufen und wird durch die von den Sachverständigen getätigten Ausgaben in Österreich kompensiert.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 5. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager der Abgeordnete Mag. Ewald Stadler sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Außenpolitische Ausschuss vertritt weiters die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (344 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2009 11 05

              Mag. Katharina Cortolezis-Schlager                                                 Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann