456 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 316/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der österreichischen Kulturgüter

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die österreichische Bundesregierung scheint im Bereich des Schutzes unserer Kulturgüter säumig, denn bis heute verfügt Österreich über kein Gesetz zum Schutz seiner Kulturgüter. Das ist wahrlich ein Armutszeichen. Damit kann der Schutz vor Kunstdiebstahl - ein quantitativ und qualitativ ausuferndes ‚Gewerbe’ - nicht gewährleistet werden.

Hunderte Kunstgegenstände verschwinden in Österreich jährlich aus Kirchen, Museen und Galerien. Alleine im Jahr 2007 wären rund 1400 Gegenstände gestohlen worden. Der Diebstahl von Kirchengegenständen wird, auch aufgrund der laschen bzw. nicht existenten Gesetzgebung, als Kavaliersdelikt angesehen. Der Begriff ‚Kulturgut’ kommt im Strafrecht nicht vor, weshalb es juristisch keinen Unterschied macht, ob auf einer Baustelle ersetzbare Baumaterialien, bei Einbrüchen alltägliche Elektrogeräte oder aber wertvollste Kulturgüter entwendet werden.

Eine spezifische Gesetzgebung für ‚Kulturgut’ ist deshalb ein Gebot der Stunde. Kunstdiebstähle sind strenger zu bestrafen, da das Objekt der kriminellen Begierde hier einen unzweifelhaft höheren ideellen und historischen Wert besitzt, der weit über den reinen Materialwert hinausgeht. Die Schweiz zeigt dank entsprechender Gesetze vor, wie Kunstschätze zu schützen sind. Mit dem sogenannten Kulturgüter-Transfer-Gesetz bekämpfen die Eidgenossen den illegalen Handel mit Antiquitäten.

Das Eidgenössische Parlament hat am 20. Juni 2003 dieses Kulturgütertransfergesetz (KGTG) verabschiedet, welches am 1. Juni 2005 in Kraft getreten ist. Dieses Kulturgütertransfergesetz setzt die UNESCO-Konvention 1970 für die Schweiz um und enthält entsprechend seiner Zweckbestimmung Regelungen zur Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, zur Durch- und Ausfuhr sowie zur Rückführung aus der Schweiz. Mit dem Kulturgütertransfergesetz leistet die Schweiz einen Beitrag zu Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit und versucht, Diebstahl, Plünderung sowie illegale Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kulturgut zu verhindern.

Es ist eine Schande, dass Österreich seine Sorgfaltspflicht in diesem Bereich derart fahrlässig missachtet. Grundlage der Schweizer Gesetzgebung ist eine UNESCO-Konvention aus dem Jahre 1970, die Österreich bis zum heutigen Tage nicht einmal unterfertigt hat.“

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Stefan Petzner sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Sonja Ablinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ewald Sacher gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 11 10

                                   Ewald Sacher                                                                    Sonja Ablinger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau