468 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 723/A(E) der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Sigisbert Dolinschek, Wolfgang Zanger, Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten durch Kinder und
Jugendliche in Solarien (Sonnenstudios)

Die Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Sigisbert Dolinschek, Wolfgang Zanger, Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 09. Juli 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt, dass eine UV-Bestrahlung durch Hautbestrahlungsgeräte sowohl die Hautkrebsentstehung als auch den Verlauf einer bestehenden Hautkrebserkrankung entscheidend beeinflusst. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind in diesem Bereich daher dringend erforderlich. Regelungsbedarf besteht im Bereich der optischen Strahlung, insbesondere zum Schutz von Minderjährigen und Jugendlichen vor der Bestrahlung mit künstlicher UV-Strahlung.

Der Deutsche Bundestag hat daraufhin reagiert und Ende Juni dJ beschlossen, dass Minderjährigen und Jugendlichen bis zum 18.Lebensjahr die Anwendung von UV- Bestrahlungsgeräten zu kosmetischen Zwecken in Solarien (Saunenstudios) zukünftig untersagt ist. Begründet wurde dies u.a. mit dem starken Anstieg der Neuerkrankungen an Hautkrebs. Minderjährige und Jugendliche sollen mit dem Verbot vor massiven Hautkrebsgefahren geschützt werden.

Viele internationale wissenschaftliche Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass UV- Hautbestrahlungsgeräte in sogenannten „Solarien“ (Sonnenstudios) Hautkrebs verursachen und das Immunsystem vorübergehend schädigen können. Außerdem lassen sie die Haut rascher altern.

Nach der durch den Wissenschaftlichen Ausschuss der EU-Kommission „Konsumgüter“ (Scientitic Commission on Consumer Products, SCCP) veröffentlichen Stellungnahme zu „Solarien“ erhöht die Benutzung von UV-Hautbestrahlungsgeräten (d.h. Bräunungslampen in Solarien) das Melanomrisiko.

Der Wissenschaftliche Ausschuss vertritt daher die Auffassung, dass die UV-Strahlung von Sonnenbänken bzw. Bräunungsgeräten - trotz einiger positiver Wirkungen auf die Gesundheit - das Risiko für Hautkrebs und möglicherweise auch für Augenkrebs erhöht.

Die EU-Experten empfehlen daher Personen mit bekannten Risikofaktoren, wie einer hochgradig sonnenbrandgefährdeten Haut, die nicht oder nur schwer braun wird, Sommersprossen, atypischen und/oder einer Vielzahl von Muttermalen und Melanomen in der Familienanamnese, keine derartigen Bestrahlungsgeräte zu benutzen.

Für UV-Bestrahlungsgeräte hat der „Wissenschaftliche Ausschuss für Konsumgüter“ der Europäischen Kommission empfohlen, die maximale erythemgewichtete Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m2 nicht zu überschreiten. Diese Vorgabe ist bereits beim Inverkehrbringen von UV-Bestrahlungsgeräten zu beachten.

Kinder und Jugendliche sollten UV-Bestrahlungsgeräte in Solarien etc. meiden, da das Hautkrebsrisiko für junge Benutzer besonders hoch ist. In Spanien und Frankreich zum Beispiel sind schon seit 2007 Solarienbesuche für Jugendliche unter 18 Jahren verboten (test 10/2007). In der Schweiz wird zurzeit ebenfalls ein Verbot für Jugendliche vorbereitet.

In Österreich dürfen in Solarien nur UV-Bestrahlungsgeräte verwendet werden, die bestimmten technischen Anforderungen entsprechen und wenn bestimmte Schutzmaßnahmen erfüllt werden. Diese Regelungen finden sich in den der Anlage zur „Solarienverordnung“ (Verordnung nach der Gewerbeordnung). Danach ist u.a. Kunden, die erstmals ein UV- Bestrahlungsgerät benutzen wollen, ein Informationsblatt auszufolgen. Ein generelles Verbot für Kinder und Jugendliche ist darin nicht vorgesehen.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Johann Maier die Abgeordneten Martina Schenk, Bernhard Vock, Mag. Birgit Schatz, Gabriele Tamandl, Dr. Wolfgang Spadiut sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 11 12

                              Mag. Johann Maier                                                         Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann