521 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 823/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Burnout-Studie

Die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Oktober 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ein Burnout-Syndrom ist ein Zustand, gekennzeichnet von emotionaler Erschöpfung, reduzierter Leistungsfähigkeit und Apathie, welcher oft zu psychosomatischen Erkrankungen, Depressionen, Aggressivität und einer erhöhten Suchtgefährdung führt. Burnout ist ein schleichender Prozess! Bereits vor dem Kollaps verursacht diese Erkrankung großen Schaden im persönlichen wie im beruflichen Umfeld. Neben dem gesundheitlichen Aspekt des Erkrankten betreffen die finanziellen Folgen Unternehmen, Versicherungsträger und Staat. Laut EU-Kommission fallen aufgrund psychischer Belastungen jährlich 20 Milliarden Euro gesundheitsbezogene Kosten an. Die Betriebe bezahlen die negativen Folgen von Stress und Erschöpfung mit direkten (Entgeldfortzahlungen) und indirekten Kosten (Ersatzpersonal, Produktionsausfall, etc.) Genaue Berechnungen über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Burnout sind für Österreich nicht vorhanden.

Eine letztaktuelle Studie (Kompetenzzentrum Schloss Wolfsberg, durchgeführt vom Karmasin- Institut im Jahr 2006) spricht von 1,5 Millionen Betroffenen und Gefährdeten, wobei von einer größeren Dunkelziffer ausgegangen werden kann. Über lange Zeit hinweg war von Burnout fast ausschließlich im Zusammenhang mit Führungskräften, Menschen in helfende Berufen (Ärzte, Pfleger, Sozialarbeiter) und Lehrern die Rede. Heute weiß man, dass Burnout in jeder Alters- und Berufsgruppe auftreten kann, so wurde zum Beispiel das hohe Burnout- Risiko unter Polizisten Ende September 2009 in den Medien thematisiert.

Besonders gefährdet sind auch Wiedereinsteigerinnen nach der Babypause oder junge Leute, die sich in ihren Berufsjahren überengagieren. In Zeiten einer noch immer auseinanderklaffenden Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen ist es gerade für Arbeitnehmerinnen eine zusätzliche Anstrengung sich karrieretechnisch zu profilieren und gegen Mobbing durchzusetzen. Fehler und Unzulänglichkeiten könnten als Schwäche ausgelegt werden, und schüren das Vorurteil, dass Frauen für die "harte" Berufswelt doch nicht geschaffen sind. Die Mehrfachbelastung durch Kindererziehung, Haushalt, Pflege von Angehörigen und ein ausgeprägtes Verantwortungsgefühl bilden einen Nährboden für Burnout. Gerade das klassische weibliche Rollenbild, geprägt von Bescheidenheit, Rücksichtnahme forciert die Problematik, denn die indoktrinierte weibliche Bescheidenheit steht im Widerspruch zum Bedürfnis nach Anerkennung und Wertschätzung, was oft durch noch größeren Anspruch an die eigene Leistung kompensiert wird. Die Studienlage zur Häufigkeitvon Burnout bei Frauen und Männern ist unterschiedlich. Während in manchen Untersuchungen höhere Burnout- Raten bei Frauen gefunden wurden, konnte dies in anderen Studien nicht bestätigt werden und dürfte auch stark von der untersuchten Berufsgruppe und dem jeweiligen Land abhängen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine aktuelle Studie zum Burnout-Syndrom unter Berücksichtigung einer genderspezifischen Perspektive erstellen zu lassen, auf dessen Basis weitere Initiativen ausgerichtet werden können, um der Volkskrankheit Burnout entgegenzuwirken.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Martina Schenk der Abgeordnete Johannes Schmuckenschlager.

 

Mit Stimmeneinhelligkeit beschloss der Gleichbehandlungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Martina Schenk, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 01

                   Johannes Schmuckenschlager                                                 Mag. Gisela Wurm

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau