534 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 829/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 - GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird

Die Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. Oktober 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die im Jahr 2005 im § 13c Abs. 2 GehG eingeführte Bestimmung über die Summierung von Krankheitstagen, hat sich in der Praxis als äußerst problematisch erwiesen, weil sie soziale Ungerechtigkeiten schuf und auch dem ursprünglichen Sinne, nämlich die Eindämmung von ungerechtfertigten Abwesenheiten vom Dienst durch eine möglicherweise nur vorgetäuschte Krankheit, nicht Rechnung getragen hat.

Durch die gegenständliche Bestimmung wird die begründete "fortgesetzte Krankheit" mit Gehaltseinbußen bestraft. Dies erscheint nicht nur arbeitsrechtlich bedenklich, sondern wirft auch die Frage auf, warum ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für einen Unfall oder eine Erkrankung, die er nicht selbst verschuldet oder fahrlässig herbeigeführt hat, dafür vom Arbeitgeber durch das Zusammenrechnen von Krankenstandstagen mit gehaltsmäßigen Einbußen bestraft wird.

Dadurch entstehen soziale Härtefälle unter solchen Bediensteten, die unter chronischen Erkrankungen oder auch unter langwierigen Heilungsprozessen, hervorgerufen durch Unfall oder Krankheit, zu leiden haben.

Aus den Statistiken der Statistik Austria ist zudem herauszulesen, dass ein mit dieser Bestimmung allenfalls beabsichtigter Lenkungseffekt zur Vermeidung von Krankenstandstagen nicht erzielt werden konnte. Die Krankenstandstage sind seit dem Jahr 2003 annähernd gleich geblieben (angefallener Krankenstandstag pro Bediensteten im Jahr 2003: 12, 7 Tage und im Jahr 2008: 12,5 Tage).

Aus diesem Grund hat die gegenständliche Regelung den vom Gesetzgeber beabsichtigten Erfolg (erhebliche Senkung der Krankenstandstage bei öffentlich Bediensteten) nicht erreichen können und ist daher ersatzlos zu streichen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Fritz Neugebauer die Abgeordneten Christoph Hagen, Werner Herbert, Mag. Judith Schwentner, Otto Pendl, Mag. Daniela Musiol und Mag. Johann Maier sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Fritz Neugebauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 12 01

                               Fritz Neugebauer                                                            Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann