535 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 860/A(E) der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen

Die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Rechnungshof hat in der Reihe Bund 2005/13, Seite 31f, Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen und Reihe Bund 2003/2, Seite 49f, betreffend ausgewählte Werbemaßnahmen der Bundesregierung Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen öffentlicher Stellen formuliert. Dieser Bericht wurde am 22. Oktober 2003 im Plenum des Nationalrates mehrheitlich zur Kenntnis genommen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Günther Kräuter die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Ewald Stadler und Mag. Wilhelm Molterer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag mehrstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 12 01

                            Dr. Günther Kräuter                                                         Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann